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„Sollten die Überlegungen der Ampelregierung so Gesetzeskraft bekommen, sehen wir erhebliche Gefahren für die Innere Sicherheit im Land“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei in der CDU, Rainer Staib.

Der Fall eines im Raum Aalen angesiedelten Straftäters, dort schon 2016 wegen Vergewaltigung verurteilt wurde zeigt die Problematik sehr deutlich auf. Er war nach Verbüßung der Haftstrafe zwar ausreisepflichtig, konnte aber mangels Identitätsfeststellung und Pass nirgendwohin abgeschoben werden. Die Behörden kamen damals nicht weiter. Abschiebehaft darf nur bei einer realen Abschiebeperspektive innerhalb der nächsten Monate verhängt werden, der Mann war auf freiem Fuß. Neue Straftaten kamen hinzu, und erst im Zuge der Arbeit des Sonderstabs und neuer technischer Möglichkeiten konnte 2021 auf seinem beschlagnahmten Mobiltelefon ein gelöschtes Dokument mit Daten seines Original-Passes wiederhergestellt werden – der Gambier konnte abgeschoben werden (Südkurier Konstanz (Hauptausgabe) | Heilbronner Stimme Stadtausgabe (Hauptausgabe) | 05.01.2022)

Was ist der Hintergrund? Laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung soll für die Klärung der Identität eines Ausländers oder einer Ausländerin eine „Versicherung an Eides statt“ ausreichen. Diese Regelung würde dazu führen, dass ohne das Vorliegen eines Passes die Möglichkeit zur Klärung der Identität gegeben ist. Eine ungeklärte Identität oder ein fehlender Reisepass sind allerdings die Haupthindernisse, bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern. Zudem beeinträchtigt eine ungeklärte Identität die sicherheitsrechtlichen Belange eines Landes. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber die Passpflicht als eine der grundlegendsten Pflichten im Ausländerrecht vorgesehen.

Wo liegt das Problem? Eine Aushöhlung der Passpflicht würde dazu führen, dass der Täuschung über das Herkunftsland eines Ausländers oder einer Ausländerin Tür und Tor geöffnet sind. Zudem würde eine Rückführung bei einer bestehenden Ausreiseverpflichtung faktisch unmöglich gemacht, genau wie im oben beschriebenen Beispiel.

Aus diesem Grund sieht der Polizeiarbeitskreis in der Vorgehensweise der Bundesregierung durchaus das Potential die Sicherheit im Land erheblich zu gefährden. „Nicht nur, dass eine Identitätsklärung auf Grund des „guten Namens“ eine unkontrollierte Einwanderung möglich machen würde, wäre die Abschiebung von Straftätern faktisch ausgeschlossen“, so Staib. „Das Herkunftsland wird immer auf ein gültiges Reisedokument pochen und somit den zur Ausreise Verpflichteten nicht aufnehmen“.

„Wir bitten die Regierung diese Planungen nicht weiter zu verfolgen und im Sinne der Inneren Sicherheit stattdessen die Mittel und Möglichkeiten zur Identitätsklärung weiter zu verstärken“, so Staib abschließend.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender


 
 
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