Kreis Göppingen/Uhingen. Gewalt gegen Polizei- und Einsatzkräfte, Bevölkerungs- und Hochwasserschutz sowie die Corona-Pandemie waren die Schwerpunktthemen des Besuchs von Innenminister Thomas Strobl (CDU) im Malteser Zentrum in Uhingen. „Die Blaulichtfamilie ist ein Paradebeispiel dafür, dass mit Zusammenhalt viele Spaltungen wieder zusammengeführt und viele Herausforderungen gemeistert werden können. Auch wir von der Politik haben dafür unseren Dienst für die Bevölkerung zu leisten“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Göppingen, Hermann Färber.
Für Innenminister Thomas Strobl, der auf auf Einladung von Färber nach Uhingen gekommen war, ist es die Aufgabe der Politik, die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen für unser gut funktionierendes Bevölkerungsschutzsystem aus Haupt- und Ehrenamt bereitzustellen. „Dank und Wertschätzung sind wichtig – ohne Frage. Aber: die Einsatzkräfte benötigen ebenso einen den Einsatzsituationen entsprechenden Unterbau auf der Ebene der Finanzen, der Material- und Personalausstattung.“ Auf das Schärfste verurteilte Strobl die zunehmenden Angriffe auf Einsatzkräfte: „Es ist schändlich, Steine auf Rettungskräfte zu werfen – auf Menschen, die sich für das Wohl der Bevölkerung im Land einsetzen.“
Edmund Baur, Kreisbeauftragter der Malteser im Kreis Göppingen, hob hervor, dass „wir in Baden-Württemberg den Vorteil haben, dass Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in einem Ministerium zusammengefasst sind. Diese beiden Bereiche arbeiten im Einsatzfall eng Hand in Hand zusammen. Es ist also nur folgerichtig, dass diese auch in einem Ministerium angesiedelt sind.“
Wie entscheidend eine gut funktionierende Blaulichtfamilie für eine Stadt ist, berichtete Matthias Wittlinger, Bürgermeister der Stadt Uhingen: „Wir sind dankbar, dass wir mit Polizei, Feuerwehr und Rettungswache eine hochqualifizierte Blaulichtfamilie vor Ort in Uhingen haben. Wir arbeiten hier zusammen, und wir halten hier zusammen."
Die Nachwirkungen der Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie die Corona-Pandemie seien noch nicht vorbei, so Strobl. Baden-Württemberg sei im Bereich der Inneren Sicherheit und im Bevölkerungsschutz gut aufgestellt, sodass Kräfte ins Hochwassergebiet geschickt werden konnten, führte der Innenminister weiter aus, „ohne dass wir im eigenen Land dadurch unterbesetzt gewesen sind. Unser Schutz war nach wie vor hier gewährleistet.“
Die enge Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen sowie eine kritische Selbst-Einsatz-Analyse sind die Grundlage dafür, dass unser Land so schlagkräftig ist. Dennoch sei ein ständiger Prozess des Verbesserns und Weiterkommens unabdingbar: „Krise muss man jeden Tag üben, sie darf nur nicht zur Katastrophe werden“, stellte der Innenminister klar.
Keinerlei Verständnis hat der Innenminister beim Thema Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte: „Ein Angriff auf Einsatz- und Rettungskräfte ist ein Angriff auf die Demokratie, auf die Gesellschaft, auf uns. Ich bin dem Bund sehr dankbar, dass er das Strafmaß bei Gewalt gegen Einsatzkräfte verschärft hat. Das war ein wichtiger Schritt für die, die tagtäglich ihren eigenen Kopf für unsere Sicherheit hinhalten“, sagte Strobl.
„„Wir haben die Strafen verschärft, sowie mit der Einführung „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte" Einiges für den Schutz der Einsatzkräfte getan. Aber es ist noch nicht genug“, fügte Färber hinzu und war sich darin einig mit Rainer Staib, Listenkandidat der CDU für die Bundestagswahl und Vorsitzender des CDU-Arbeitskreises Polizei (AK Polizei) in Baden-Württemberg. „Wir fordern bereits seit langem, solche Delikte als Verbrechen zu bewerten“, sagte Staib und führte weiter aus: „Körperverletzungsdelikte gegen Amtspersonen müssen in der Strafzumessung höher bewertet werden als herkömmliche Körperverletzungsdelikte. Polizeibeamte müssen sich in die Gefahrensituation begeben, um die Straftat zu verhindern oder den Täter festzunehmen. Ein Angriff auf Einsatzkräfte, die versuchen Leben zu retten, gehört auf das Schärfste verurteilt“, so Staib.
Eine weitere Forderung des AK Polizei in diesem Zusammenhang sei, dass auch tätliche Angriffe mit einem Messer mit einer Mindestandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden seien. „Die Verletzungsgefahr bei einem Messerangriff ist so extrem, dass hier ein deutliches Zeichen gesetzt werden muss“, berichtete Staib aus eigener Einsatzerfahrung. Strobl sagte ebenfalls seine Unterstützung zu und lobte dabei ausdrücklich die hervorragende Arbeit des AK Polizei.
„Die Gesetzesänderungen sind ein wichtiger Teil. Darüber hinaus sollten wir aber wieder das Verständnis für die Arbeit der Einsatzkräfte und den Respekt ihnen gegenüber aus der Gesellschaft steigern“, resümierte Färber mit einem Dank an diejenigen, die Tag für Tag für unsere Sicherheit sorgen und im Notfall unser Leben retten.