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auch beim Widerstand gegen Vollstreckungskräfte.
Forderung des CDU AK Polizei Baden-Württemberg bei einer Videodiskussion mit Staatssekretärin Katrin Schütz, CDU und dem Sicherheitsexperten Clemens Binninger.
Immer häufiger liest man davon, dass Rettungs- und Sicherheitskräfte körperlich oder verbal bei ihren Einsätzen angegangen werden. Dann wird dieses Verhalten zwar regelmäßig, quer durch alle Parteien, verurteilt aber konsequente Maßnahmen dagegen waren bisher eher Fehlanzeige – auch in den aktuellen Wahlprogrammen. Allein die CDU hat sich klar und deutlich dazu geäußert. Zum einen steht das Vertrauen in die Arbeit aller Blaulichtorganisationen im Vordergrund und pauschale Vorwürfe werden abgelehnt, zum anderen setzt sich die CDU für eine Mindeststrafe von einem Jahr bei Körperverletzungen in Zusammenhang mit einem Messer ein. Leider scheint es, dass Wahlprogramme von anderen Parteien hier wesentlich weniger deutlich – ja sogar eher zurückhaltend bis ablehnend - sind.
In diesem Zusammenhang fordert der CDU Arbeitskreis Polizei, auch beim §113 StGB, Widerstand, ein klares Zeichen zu setzen und hier ebenfalls eine Mindeststrafe, analog zum § 114 StGB (Tätlicher Angriff), festzulegen. Die Erhöhung des Strafrahmens beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor wenigen Jahren, war ein richtiger Schritt, aber wohl noch nicht genug, wenn man auf die aktuelle Entwicklung bei Delikten in diesem Bereich schaut. Zwar setzt der § 114 StGB einen tätlichen Angriff voraus und ist mit dem Widerstand aus § 113 StGB nicht ganz vergleichbar, ähnelt sich aber in der Auswirkung. Daher sollte das Unrecht der Tat aus dem Widerstand noch deutlicher sanktioniert werden.
„Es ist leider traurig, dass man zu solchen Mitteln greifen muss, aber es scheint wohl der einzige Weg zu sein, um den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen entgegenzutreten“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Am letzten Donnerstagabend hatte der Arbeitskreis Polizei der CDU-Stuttgart die Möglichkeit mit den Bundestagsabgeordneten Karin Maag und Thorsten Frei zu debattieren. An dem Gespräch nahm auch der Landtagskandidat des CDU Kreisverbands Böblingen, Matthias Miller, teil. In dem eineinhalbstündigen Gespräch wurden Themen wie z.B. die Asylpolitik, Coronapandemie aber auch allgemeine Probleme bei der Polizei angesprochen. Bei dem Gespräch konnten sich alle Mitglieder konstruktiv mit einbringen und den Politikern ihre Sicht näherbringen. Der AK Polizei war erfreut, wie tiefgründig sich die Politiker in den einzelnen Materien auskannten. Wir möchten uns noch einmal recht herzlich bei Frau Maag dafür bedanken, dass sie uns dieses Treffen ermöglichte.
„Weit mehr als jede andere Partei, möchte die CDU, die Polizei in Baden-Württemberg in der kommenden Legislatur unterstützen“, freut sich Rainer Staib, der Vorsitzende des Arbeitskreis Polizei in der CDU, angesichts des nun beschlossenen Regierungsprogramms. Denn um den heutigen Aufgaben bei der Inneren Sicherheit gerecht zu werden sind sowohl bestmögliche technische, als auch optimale rechtliche Rahmendbedingungen unabdingbar.
„Die Polizei darf im Idealfall nicht auffallen, trotzdem soll sie jederzeit vor Ort sein, wenn man Hilfe braucht.“ Dieses Phänomen bewältigen die Polizistinnen und Polizisten jeden Tag für die Sicherheit des Landes und seiner Einwohner.
Für diese Arbeit benötigen die Sicherheitskräfte allerdings jegliche Unterstützung aus der Politik. Darum begrüßt der AK Polizei der CDU das nun vorgelegte Regierungsprogramm ausdrücklich. „Viele unserer Anregungen konnten in diesem Programm Berücksichtigung finden“, so deren Landesvorsitzender Rainer Staib.
„Die Innere Sicherheit ist zum einen Standortfaktor für die Kommunen aber auch Wohlfühlfaktor für die Bevölkerung“. Darum ist es besonders wichtig, Einwohnerinnen und Einwohner bestmöglich zu schützen.
Der CDU Arbeitskreis Polizei hatte in einer Videokonferenz mit dem Polizeisprecher der CDU Landtagsfraktion, Siegfried Lorek, klare Botschaften für das Wahlprogramm 2021 formuliert.
„Wir wollen einen attraktiven Polizeiberuf, der den Kolleginnen und Kollegen die bestmögliche Ausstattung, sowie optimale Rahmenbedingungen bietet“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei Rainer Staib. Dazu gehört auch eine ausreichende Personaldecke. Daher fordern die Polizistinnen und Polizisten, die aktuell hohen Einstellungszahlen zu verstetigen. Aktuell stehe die Polizei Baden-Württemberg bei den Personalstellen im Bundesdurchschnitt im unteren Drittel und bei den Ermittlungserfolgen in der Spitzengruppe. Diese positive Bilanz dürfe den Beschäftigten nicht zum Nachteil werden, so Staib. Bei einem größeren Personalkörper könne dann auch der Bedeutung Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb der Polizei besser entsprochen werden. „Vor allem besteht Verbesserungsbedarf was die Ausweisung von Teilzeitstellen angeht“.
Mit dem neuen Polizeigesetz wurden einige Verbesserungen für den täglichen Dienst erreicht, allerdings sehen die Polizistinnen und Polizisten beim Thema Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und beim Thema Datenschutz noch erheblichen optimierungsbedarf. „Straftäter dürfen sich nicht in der Anonymität verstecken können“. Ein weiterer Schwerpunkt wird bei der Digitalisierung innerhalb der Polizei gesehen. Den Ermittler 2.0 habe der Polizeiarbeitskreis bereits bei einer Tagung 2019 ausgerufen. Trotz einiger Erfolge, wie die Ausstattung mit mobilen Endgeräten, fordert der AK Polizei die flächendeckende Möglichkeit einer digitalen Anzeigenbearbeitung zu schaffen.
„Das CDU geführte Innenministerium hat viele Verbesserungen ermöglicht“, so Polizeisprecher Siegfried Lorek. Als Mitglied des Redaktionsteams zur Erstellung des Wahlprogramms versprach er die Vorschläge der Diskussionsrunde dort mit einzubringen.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Der Arbeitskreis der Polizei unterstützt die Forderung der Innenminister nach einem vorgezogenen Impfangebot für Polizistinnen und Polizisten
Nach Bekanntwerden der ersten Liste der ständigen Impfkommission zur Impfpriorität, war die Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen erst einmal sehr groß. „Warum steht die Polizei mit an letzter Stelle der Priorisierungsliste“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei in der CDU. Auf Nachfrage im Büro des Bundestagsabgeordneten Hermann Färber, CDU, war allerdings schnell klar, dass es sich hierbei lediglich um eine erste, auf wissenschaftliche Basis gestützte Reihenfolge handelt.
Trotzdem wies Rainer Staib auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit, mit der Bitte dies an den Gesundheitsminister weiterzuleiten, hin, Polizistinnen und Polizisten vorrangig zu impfen. „Wir tragen ständig das Risiko einer absichtlichen Ansteckung durch das polizeiliche Gegenüber“. Dieses Risiko bestehe bei den unzähligen Coronademos und würde bei einer drohenden Ablehnung der Maßnahmen in der Gesellschaft möglicherweise noch verstärkt, so Staib.
Aus diesem Grund waren die Polizistinnen und Polizisten erleichtert über die Aussage von Innenminister Thomas Strobl, CDU, der mit seinen Innenministerkollegen die Vorrangige Impfung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten fordert.
Hermann Färber wird diese Forderung ebenfalls unterstützen und auf jeden Fall an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weiterleiten.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Erarbeitet von Christian Dirscherl, Tomke Beddies, Christian Gehring und Rainer Staib
Die Ausschreitungen in der Krawallnacht nach Mitternacht am 20. Juni 2020 haben landes- und bundesweit Betroffenheit ausgelöst und der Landeshauptstadt Stuttgart einen nachhaltigen Imageschaden beschert. Der Arbeitskreis Polizei der CDU hat sich deshalb in mehreren Sitzungen zum Thema „urbane Gewalt“ beratschlagt, da dieses Phänomen die aktuelle Debatte über die Sicherheit in deutschen Großstädten beherrscht und hier nachhaltige Konzepte gefragt sind.
Ausgangslage:
In den oberen Schlossgartenanlagen treffen sich in den Abendstunden Jugendliche und Heranwachsende, die aggressiv auftreten. Hier handelt es sich zum Teil um junge Asylbewerber. Unter der Woche wird der Park in den Abendstunden von Punkern, Obdachlosen und Roma übermäßig frequentiert und es kommt zum übermäßigen Alkoholkonsum. Hierdurch wird das Sicherheitsgefühl von Passanten, beispielsweise Opernbesuchern, negativ beeinflusst.
Stuttgart war und ist eine liebens- und lebenswerte Stadt und wir sind als Arbeitskreis Polizei sehr daran interessiert, dass die Bürgerinnen und Bürger wieder mit einem guten Gefühl in die Stadt gehen können und Eltern keine Sorge mehr haben müssen, wenn ihre Kinder am Wochenende nach Stuttgart zum Feiern fahren.
Um die Sicherheit wiederherzustellen, muss sowohl repressiv als wie auch präventiv vorgegangen werden.
Hierzu werden verschiedene Säulen benötigt:
1.) Umgestaltung des Schlossgartens:
Es bedarf für den Schlossgarten u.a. ein Beleuchtungs- und Umgestaltungskonzept. Die Ansiedlung von Gastronomie kann hier ein Erfolgsrezept sein. Im mittleren Schlossgarten war es beispielsweise hilfreich, dass ein Biergarten integriert wurde, was dazu führte, dass viele Biergartenbesucher die Anlagen aufsuchten. Dies hielt anderes Publikum davon ab, sich noch weiterhin dort aufzuhalten. Ebenso wäre es hilfreich, bestimmte Teile der Parkanlage ab einer gewissen Uhrzeit zu schließen. bessere Ausleuchtung Obere Anlagen, Eckensee, Neues Schloss, Grünflächen Schlossplatz
2.) Recht/Änderung der Benutzungsordnung
Für die oberen Schlossgartenanlagen gilt die Benutzungsordnung des Finanzministeriums. Diese Verordnung ist zu unbestimmt und vor allem nicht bußgeldbewährt. Es gilt, diese zu überbearbeiten. Die Stadt und Land sollten sich eng abstimmen.
3.) Verwaltungsrechtliche Maßnahmen:
Konsequentes Durchsetzen von Aufenthaltsverboten:
Wenn eine Person in einem bestimmten Bereich innerhalb von drei Monaten zwei Straftaten begeht kann die Polizeibehörde gegen diese Person ein Aufenthaltsverbot bis zu drei Monaten für diesen Bereich verhängen. Bei Verstößen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab dem zweiten Verstoß besteht die Möglichkeit die Person in Beseitigungsgewahrsam zu nehmen. Bei beharrlichen Verstößen wird auch ein mehrtägiger Beseitigungsgewahrsam angeordnet.
Einleiten von fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen:
Bei Straftätern, welche mehrere Geldstrafen/Haftstrafen wegen Gewaltdelikten verhängt bekommen haben, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen.
Beantragung räumlicher Beschränkung:
Ein Teil der Asylbewerber die sich in Stuttgart aufhalten und aggressiv verhalten kommen nicht aus der Landeshauptstadt. Nach dem Asylgesetz/Aufenthaltsgesetz besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Ausländerbehörde/Regierungspräsidium bei straffälligen Asylbewerbern den Aufenthaltsbereich der Asylbewerber auf den Landkreis beschränkt in dem sie wohnen. Sprich der Ludwigsburger Asylbewerber darf sich dann nur noch im Landkreis Ludwigsburg aufhalten und nicht mehr in Stuttgart. Ab dem zweiten Verstoß liegt eine Straftat vor. Wenn dies konsequent durchgeführt werden würde (sowohl bei der Polizei bei der Antragsstellung als auch bei der zuständigen Ausländerbehörde bei der Bearbeitung) dürfte ein Großteil der auswärtigen Asylbewerber gar nicht in Stuttgart sein.
Einleiten von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei Durchführung von Straftaten:
Nicht immer wird die Möglichkeit ausgeschöpft aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten. Hier sollte eine Task-Force aus Polizei und Ausländerbehörde/Regierungspräsidium eingerichtet werden. Diese überprüfen bei gewissen Straftätern ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt werden können.
4.) starke Polizeipräsenz sowie Präsenz des städt. Vollzugsdienstes
5.) Prävention
Da es sich hauptsächlich um Jugendliche/Heranwachsende handelt, sollten auch zwingend Streetworker etc. langfristig mit eingebunden werden. Um die Heranwachsenden mit ausländischen Wurzeln nicht zu „verlieren“, sollten dringend Integrationsmaßnahmen angeboten werden. Hier sind z.B. Sportveranstaltungen (z.B. Basketballturnier etc.) vorstellbar.
Der Polizeiarbeitskreis der CDU (AK Polizei) hatte bei seiner letzten Sitzung in einem Gespräch mit Innenminister Thomas Strobl, CDU und dem Innenpolitischen Sprecher und stellvertretenden Fraktionssprecher der CDU Fraktion, Thomas Blenke, noch einmal die Bedeutung der zweiten Novelle des Polizeigesetztes unterstrichen.
„Die Erweiterung für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen und die verbesserte Kontrollmöglichkeit bei Großveranstaltungen sind eine Entscheidung für die Praxis“, so der Landesvorsitzende Rainer Staib.
Die Polizisten können nicht verstehen, wieso FDP, SPD und AfD sich gegen einen solchen Vorschlag stellen und diesen ablehnen. „Wenn selbst der Generalstaatsanwalt und der Landesdatenschutzbeauftragte keine Bedenken sehen, dann sollte die Politik auch mutig sein und ein Gesetz zur Verbesserung der polizeilichen Arbeit erlassen“, so Staib. Wir freuen uns, dass es Fraktionen im Landtag gibt, die Verantwortung für die Polizei vor die Bedenken stellen, so Staib abschließend. Liegt es doch an der Politik, Rechtsgrundlagen zu schaffen, die zum Schutz von Polizistinnen und Polizisten dienen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit notwendig sind.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Polizeiarbeitskreis der CDU (AK Polizei) zeigt sich entsetzt über die Pläne der Grünen in Baden-Württemberg, Whistleblower zu stärken. „Dies ist ein klarer Vertrauensbruch gegenüber der Polizei und führt lediglich zu Misstrauen und Denunziantentum“, so deren Landesvorsitzender Rainer Staib. Vorfälle, wie in Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenbug-Vorpommern sind nicht zu akzeptieren und müssen lückenlos aufgearbeitet werden, unterstreicht Staib! Jetzt aber bereits wieder ein generelles und strukturelles Problem innerhalb der Polizei zu sehen, kann der Polizeiarbeitskreis nicht nachvollziehen. Dass „schwarze Schafe“ erkannt werden, zeigen die aktuellen Vorgänge. Zudem gibt es in Baden-Württemberg einen Bürgerbeauftragten, an den sich auch Polizeibeamte wenden können, sollten sie diesbezüglich einen, vielleicht noch unbegründeten, Verdacht haben.
Wir dürfen die Vorgänge keinesfalls unterschätzen und jetzt nichts tun. Dazu benötigen wir aber kein externes Gutachten oder gar eine Studie. Aus Gutachten liest in der Regel jeder, was er daraus lesen möchte. Auch, wenn jeder einzelne Fall dramatisch, beschämend und nicht zu dulden ist. Was wir allerdings benötigen, ist Vertrauen.
Vertrauen darauf, dass die überwiegende Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten rechtsstaatlich und gesetzestreu arbeitet und Vertrauen darauf, dass wir rechtsextreme Vorgänge lückenlos aufarbeiten werden.
Wir sind eine Bürgerpolizei und somit ständig im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Diese Gespräche sind nicht immer positiv, im Gegengeil, die negativen Erlebnisse nehmen leider mehr und mehr zu. Diese zu verarbeiten ist ebenfalls die Aufgabe eines jeden Polizeibeamten. Hier dürfen wir die Kolleginnen und Kollegen nicht allein lassen, sondern müssen ihnen den Austausch untereinander in Nachbesprechungen und das Angebot einer fachlichen Unterstützung geben.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Der Polizeiarbeitskreis der CDU (AK Polizei) lobt die Vorlage der Landesregierung zum Einsatz der Bodycam von Polizeibeamten in geschlossenen Räumen. Vor allem dem Einsatz der CDU Fraktion ist diese praxistaugliche Erweiterung der vorhandenen Rechtsgrundlage zu verdanken.
"Der Schutz von Polizistinnen und Polizisten muss über dem Schutz der Täter stehen", so der Landesvorsitzende des Polizeiarbeitskreises, Rainer Staib. Es ist erwiesen, dass vermeintliche Täter bei der Gefahr erkannt zu werden, ihre Gewaltbereitschaft deutlich verringern, so Staib weiter.
Diesbezüglich hat sich die Einführung der Bodycam im öffentlichen Raum mehr als bewährt. Eine Regelung, den Einsatz auch in Wohn- und Geschäftsräumen zuzulassen, ist daher nur die konsequente Folge. "Gewaltdelikte enden eben nicht an der Wohnungstüre oder in einem Ladengeschäft", so Rainer Staib, der in seinem Beruf als Polizeibeamter eben diese Erfahrung gemacht hat. Vor allem bei Hausstreitigkeiten kommt es immer wieder vor, dass sich die Parteien plötzlich gegen die eingesetzten Beamten solidarisieren.
Wir müssen endlich aufhören, den Gegner immer nur beim Staat und seinen Bediensteten zu suchen. Gewalttäter kümmern sich nicht um Recht und Gesetz und schon gar nicht um Bürgerbelange oder den Datenschutz. Darum müssen die Ermittlungsbehörden die Rechtsgrundlagen an die Hand bekommen, welche sie auf Augenhöhe mit dem Gegenüber bringt. Es geht um den Schutz der Polizistinnen und Polizisten aber auch um der der Bürgerinnen und Bürger - also um uns alle.
Bereits die erste Verletzung die durch den Einsatz der Bodycam verhindert werden konnte, kann als Erfolg dieses Instruments angesehen werden und rechtfertigt deren Einsatz entsprechend zu erweitern, so Staib abschließend.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Staatssekretär Wilfried Klenk, CDU im Innenministerium von Baden-Württemberg, sprach der Polizeiarbeitskreis der CDU deutlich die aktuelle Situation der Kolleginnen und Kollegen nach der Krawallnacht von Stuttgart an. Die Diskussion um einen strukturellen Rassismus und die ständigen Vergleiche mit der US Polizei müssen ein Ende haben. „Die Polizei führt ihre Kontrollen erfahrungsbasiert und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. Nationalitäten oder Abstammung spielen dabei keine Rolle. Der Staatssekretär machte nochmal deutlich, dass er der Arbeit der Polizei vertraut und pauschale Diffamierungen und Anfeindungen nicht dulden werde. Diese Diskussion dürfe keine Auswirkungen auf das konsequente Einschreiten der Polizei haben.
Auch, was die Diskussion um den Begriff „Stammbaumforschung“ angeht sieht der AK Polizei Klärungsbedarf. Es könne nicht sein, dass Grüne und Linke immer irgendetwas behaupten und es dann nicht so gemeint haben wollen. Bei solchen, offensichtlich falschen Anschuldigungen, müssen auch einmal Konsequenzen eingefordert werden. An anderer Stelle wäre dies schon lange geschehen – nur wenn es gegen die Polizei geht, besteht diesbezüglich irgendwie kein größeres Interesse an der Wahrheitsfindung, vermutet Staib.
Was die Konsequenzen der Krawallnacht angeht, fordert der AK Polizei ein klares und konsequentes Einschreiten der Polizei, sowie kommunale Projekte, um auf die Problemgruppen zuzugehen.
In diesem Zusammenhang wurde auch eine Optimierung des Vereinsgesetzes angeregt. Immer wieder kommt es zu Vorfällen, bei denen größere Gruppen durch ihre „Kleidung/Uniform“ einen bedrohenden Eindruck in der Bevölkerung vermitteln. Dieses Auftreten zu verbieten, ermöglicht das aktuelle Vereinsgesetz nicht. Als bestes Beispiel gilt hier der Aufmarsch vieler hundert Dresdner Fußballfans in Karlsruhe. Eine klare Linie des Staates könnte hierbei auch als Signal gegenüber anderen Gruppen, welche sich auch ohne organisiert zu sein zusammenschließen, gesehen werden.
Rainer Staib
Landesvorsitzender
Nicht erst seit den Geschehnissen in Stuttgart, diskutiert der Polizeiarbeitskreis über Veränderungen in der Sicherheitspolitik. Ein solches Ereignis ist allerdings nur sehr schwer, bis überhaupt nicht vorherzusagen“, so Rainer Staib, Landesvorsitzender des AK Polizei in der CDU. Manche Auffälligkeiten hin zu einem respektloseren Verhalten gegenüber staatlichen Organen und einer Selbstüberschätzung mancher Personengruppen ließen sich in der Vergangenheit sicher aber in Tendenzen erkennen.
„Oftmals blieb strafbares und ordnungsstörendes Verhalten, vor allem größerer Personengruppen, folgenlos. Solche Erlebnisse dieser meist jungen Personen lassen diese dann darauf schließen, dass man sich, „wenn man nur genügend ist“, alles erlauben könne“, so Staib.
Weiter führen Straftaten, welche ohne Konsequenzen bleiben, ebenfalls zu einem Signal, dass „einem schon nichts passieren wird“. Die Gründe hierzu sind vielfältig: Sei es die Überlastung von Staatsanwaltschaft und Gerichten oder einfach nur die Geringfügigkeit der Tat, die eine Einstellung nach sich zieht. Oftmals ist es aber einfach nur die lange Dauer des Strafverfahrens, die dazu führt, dass die Straftat nicht mehr als solche wahrgenommen wird.
Zum einen muss hierbei über Verbesserungen nachgedacht werden - die Strafe muss auf dem Fuß folgen – zum anderen muss es auch Überlegungen in den Bereichen Prävention und städtebauliche Anpassungen geben.
Aus diesem Grund setzt der AK Polizei auf eine Strategie aus Kommunikation und Konsequenz.
Prävention in Form von kommunikativem Zugehen auf Problemgruppen führt zu Akzeptanz und Verhaltensveränderungen Auch städtische Bau- und Beleuchtungskonzepte tragen möglicherweise zu einem angenehmeren Stadtbild bei und schränken somit Kriminalitätsschwerpunkte ein. Diese Überlegungen müssen von den Kommunen angegangen und umgesetzt werden.
Was die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungsstörungen angeht, sind Polizei, Staatsanwaltschaften und die Gerichte gefordert. „Fehlverhalten müsse konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht werden“, so Staib. Bestehende Strafmaße müssen, entsprechend der Tat, auch ausgeschöpft werden. Hierbei gibt es bereits genügend Möglichkeiten. Was die Zumessung bei Delikten gegen Amtsträger angeht, sieht der AK jedoch Verbesserungsbedarf. Hier wäre eine Mindeststrafe von sechs Monaten sicher mehr als angebracht, um der Bedeutung der Tat auch gerecht zu werden. Sind es nicht Amtsträger, die mit ihrem Einsatz eine Gemeinschaft erst am Laufen halten?
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Sehen Sie HIER das Interview mit Christian Gehring, dem Vorsittzenden des AK Polizei Rems-Murr und Siegfried Lorek, dem Polizeisprecher der CDU Landtagsfraktion
„Fassungslos und entsetzt“, so beschreibt Rainer Staib seine Gefühlswelt, als er von den Kolleginnen und Kollegen, die in der Nacht zum 21. Juni 2020 in Stuttgart Dienst hatten, die Situation geschildert bekam. „Wenn erfahrene Kollegen, von der brutalsten Nacht, die sie je erlebt hatten berichten und wenn man die Videos im Netz sieht, dann macht mich das betroffen und dies sollte auch die Gesellschaft so sehen“, so Staib.
Die Situation hatte sich am 20.06.2020, um kurz vor Mitternacht zugespitzt, als die Polizei einen Verstoß wegen Betäubungsmittel aufnehmen wollte. Was dann folgte, war eine Gewaltorgie mit Verwüstungen in der Innenstadt. Es kam zu Pflastersteinwürfen gegen Polizeibeamte und zu Plünderungen von Ladengeschäften. Stuttgart hat eine denkwürdige Nacht erlebt. „Jetzt muss Schluss sein mit den pauschalen Vorwürfen um Rassismus und Diskriminierung an die Polizei“, so Staib.
„Es müssen jetzt auch konsequent Strafen für die Täter folgen und nicht nur das „politische“ Verurteilen der Taten“, so Staib.
Der Polizeiarbeitskreis beton zudem ausdrücklich, dass es absolut wichtig ist, eine offene Debatte auch in Bezug auf die Herkunft und Motivation der Täter zu Führen.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Rechtsgüter in unserer Demokratie und muss in jedem Fall gewährleistet werden. So sieht es auch der Polizeiarbeitskreis der CDU. Selbst eine Pandemie, wie die aktuelle, darf nicht dazu führen, dass dieses Grundrecht gänzlich untersagt wird. Trotzdem muss es möglich sein, Grundrechte einzuschränken, wenn es die Umstände notwendig machen. Dafür gibt es entsprechende Gesetze, die solche Umstände darlegen und die Einschränkungen erlauben.
Die Gesundheitsgefahr für unzählig viele Menschen ist sicherlich ein solcher Umstand. Daher ist es nur folgerichtig, dass Demonstrationen aktuell nur unter strengen Abstands- und Hygieneregeln erlaubt werden können. Dies geschieht zum Eigenschutz aber auch zum Schutz aller unbeteiligten Bürgerinnen und Bürger.
Die Nichteinhaltung dieser Auflagen ist verantwortungslos und nicht zu dulden - schon allein aus dem Grund, weil die Bevölkerung unzählige Einschränkungen hinnehmen und bei Nichtbeachten mit erheblichen Strafen rechnen muss.
Dies scheint allerdings die vielen Teilnehmer bei den aktuellen Demonstrationen nicht sonderlich zu interessieren. Dicht an dicht gedrängt und zum Teil auch ohne Mundschutz, wie am vergangenen Samstag in Stuttgart, stehen die Teilnehmer vor der Bühne. Jegliche Hinweise von Veranstaltern oder Polizei werden ignoriert.
Aus diesem Grund fordert der Polizeiarbeitskreis die Politik dazu auf, endlich zu handeln. Ansonsten laufen wir Gefahr, mit zweierlei Maß zu messen.
Nur gemeinsam können wir die Krise schaffen. Von den Demonstrierenden wünschen sich die Polizisten daher, dass sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte jederzeit und überall auch auf die Umstehenden achten, deren Gefährdung vermeiden und auch andere Meinungen akzeptieren. Gewalttätigkeiten sind in keinem Fall zu akzeptieren und können durch nichts und von niemandem gerechtfertigt werden. Ein solches Verhalten muss verfolgt und auch entsprechend konsequent sanktioniert werden. Dies zeigt am Ende nur, wie unfähig manche Menschen sind mit der Meinung anderer Umzugehen. Ein solches Verhalten darf nicht folgenlos bleiben.
Rücksichtnahme auf Kosten der Gesundheit Dritter hat in diesen Zeiten keinen Platz – auch nicht bei Demonstrationen.
Rainer Staib
Landesvorsitzender
Der Polizeiarbeitskreis der CDU übt heftigste Kritik am Berliner Antidiskriminierungsgesetz des Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).
Worum geht es? Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches den Rechtsschutz gegenüber diskriminierendem Verwaltungshandeln lediglich durch Vorliegen einer Vermutung möglich macht. Gemäß Paragraph 7 des Berliner LDAG, müssen lediglich Tatsachen glaubhaft gemacht werden, die eine Diskriminierung „wahrscheinlich“ machen. Mit diesem Gesetz wolle Berlin eine „Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ fördern. So steht es jedenfalls in der Berliner Zeitung vom Mai dieses Jahres. Das Ziel sei, dass Verwaltungen ihr bisheriges Verhalten auf mögliche Diskriminierungen hin reflektieren. Dafür sieht das Gesetz sogar eine faktische Beweislastumkehr vor. Nach Paragraph 6 LDAG, darf derjenige, der das Antidiskriminierungsgesetz in Anspruch nimmt, nicht benachteiligt werden - das sog. Maßregelungsverbot. Heißt, der Beamte selbst ist dafür verantwortlich, den Vorwurf zu entkräften.
Und genau hier sehen die Polizisten das Problem. Jetzt reichen nicht nur sogar bereits Vermutungen für eine Schadensersatzklage aus, sondern es wird sogar noch die Beweislast umgekehrt.
„Aus diesem Grund sehen wir ein solches Gesetz als äußerst fragwürdig und nicht im Sinne eines rechtsstaatlichen Verfahrens“ so Rainer Staib, Landesvorsitzender des Arbeitskreises der Polizei.
Bisher galt überwiegend, dass die Beweispflicht beim Kläger liegt - allein schon aus dem Grund, dass sich Gerichte nicht mit offensichtlich haltlosen Anschuldigungen beschäftigen müssen. Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass Beamte, gegen die wegen einer solchen Anschuldigung ermittelt wird, auch disziplinarische Folgen zu befürchten haben. Während dieser Zeit sind Entwicklungen innerhalb deren Laufbahn nicht möglich.
Es liegt ja in der Natur der Sache, dass Maßnahmen der Polizei beim davon Betroffenen nicht immer auf Zustimmung stoßen, so Staib. Hierbei kann es zu einem Gefühl der Diskriminierung kommen. Dies ist jedoch ein persönliches Empfinden, was sich in den allermeisten Fällen im Nachhinein sofort entkräften lässt. Dafür jetzt einen aufwendigen Klageweg zu ermöglichen halten wir schlichtweg für unverhältnismäßig, so Staib.
Dieses Gesetz betrifft nicht unmittelbar die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg. Aber vor allem die Bereitschaftspolizei könnte bei ihren Einsätzen zur Unterstützung der Berliner Kollegen von der neuen Rechtslage betroffen sein.
„Aus diesem Grund fordern wir die Landespolitik dazu auf, dies zu klären“.
„Diskriminierung ist nicht tragbar und darf auch in der Polizei nicht geduldet werden“, so der Landesvorsitzende.
Aber auch hier gelten in erster Linie Unschuldsvermutung und die Tatsache, dass jedwede Anschuldigungen auch bewiesen werden müsse. „Dieses Gesetz ist ein klarer Vertrauensbruch gegenüber der Polizei und zeigt leider wieder einmal mehr das Misstrauen der Grünen gegenüber seinen Sicherheitskräften“, so Rainer Staib.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Für den AK-Polizei der CDU-Stuttgart ist es nicht nachvollziehbar, dass gewisse Organisationen zum jetzigen Zeitpunkt Demonstrationen in Stuttgart durchführen bzw. planen.
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit stellt ein hohes Rechtsgut dar, welches wir als Polizisten gemäß unserem Auftrag sehr gerne schützen. Dennoch gilt es in diesen schwierigen Zeiten zu prüfen, ob es zu verantworten ist, dass sich eine Vielzahl von Menschen auf engstem Raum versammeln müssen.
Am Samstag haben sich 350-500 Menschen am Schlossplatz versammelt um für ihre Grundrechte zu demonstrieren. Die Demonstration hat natürlich viele Schaulustige angezogen die auf der Königstraße flanierten.
Wie auf den Pressebildern zu erkennen konnte der gebotene Mindestabstand hier sicherlich nicht eingehalten werden!!!!
In unserer modernen Gesellschaft mit all seinen digitalen und medialen Möglichkeiten gäbe es sicher Alternativen, mit denen verhindert werden kann, dass eine Vielzahl von Menschen eng gedrängt in Bussen oder der Bahn anreisen und sich in der Innenstadt versammeln.
Gerade weil wir uns in einer sehr fragilen Übergangszeit befinden, appellieren wir dringend an die Organisatoren, auf die Planung weiterer Demonstrationen zu verzichten.
„Datenschutz darf nicht dazu führen, dass an anderer Stelle eine Gefahrensituation entsteht“. Diese Forderung stellt der Landesvorsitzende des CDU AK Polizei, Rainer Staib, an den Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink.
„Wir erleben gerade eine nie dagewesene Situation, auch für die Sicherheitsbehörden im Land“. Es würden alle Anstrengungen unternommen, um ein Ausbreiten des Corona-Virus zu verlangsamen und dadurch die gesundheitlichen Folgen zu minimieren. Allein die wirtschaftlichen Folgen daraus ließen sich vermutlich erst lange nach dieser Krise richtig und verlässlich beziffern. „Daher empfinde ich es umso befremdlicher, dass ausgerechnet in dieser Situation, in der von uns allen sehr viel abverlangt wird, der Datenschutz plötzlich die überstrahlende Rolle spielen soll“, so Staib. Vor allem dann, wenn es um die Gesundheit von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ginge.
Die Kritik der Datenschützer, dass Gesundheitsämter personenbezogenen Daten an die Polizei, zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, weitergeben, sei mehr als unverständlich. Wenn Polizisten z.B. die Anordnung einer Quarantäne überprüfen sollen, dann müssen sie wissen, ob derjenige positiv auf Corona getestet wurde, bevor dieser die Wohnungstüre öffnet. Auch ein Polizeibeamter könne nach einer unbemerkten Ansteckung unbewusst weitere Personen infizieren.
Aber auch sonst im täglichen Dienst seien solche Informationen zur Eigensicherung für die Kolleginnen und Kollegen wichtig. Polizisten wissen nicht, auf wen, mit welchen Erkrankungen und Absichten sie bei ihrem täglichen Dienst treffen. Dies mache den Beruf zwar interessant aber auch gefährlich. Dann müsste es aber doch umso verständlicher sein, dass die Polizei an Informationen gelangt, welche diese Gefahr auf ein Minimalmaß reduzieren, fragt sich Rainer Staib. Umfassende Sicherheit gebe es leider nicht, dem sei sich der Polizist auch bewusst. Aber so lange es eine Möglichkeit gibt diese zu minimieren, müssen wir dies auch zulassen, fordert Staib. Der Datenschutz darf dabei nicht das Hindernis sein.
Rainer Staib
Landesvorsitzender
Gleich einen ganzen Strauß voll Themen hatte der CDU Arbeitskreis Polizei bei einem Besuch im Justizministerium an Minister Guido Wolf, CDU herangetragen. Vom Wunsch nach einer schnelleren und konsequenteren Anzeigebearbeitung bei Angriffen auf Rettungskräfte bis hin zur Einstufung eines solchen zum Verbrechenstatbestand, waren aber auch vor allem weitere Befugnisse im Bereich der verdeckten Ermittlungen gegen Straftäter und der Wunsch nach einer noch effektiveren Strafverfolgung die Forderungen. Dabei ging es hauptsächlich darum, die rechtlichen Befugnisse den technischen Möglichkeiten anzupassen. „Die Ermittlungsbehörden müssen in der Lage sein, die mittlerweile technischen Möglichkeiten auch rechtlich anwenden zu dürfen“, so Rainer Staib.
Bei der Einstufung eines Angriffs auf Rettungskräfte zum Verbrechen, wurden allerdings, so verständnisvoll sich Justizminister Guido Wolf zeigte, wenig Umsetzungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt. Wenn schon die Einstufung von Messerangriffen von der Justizministerkonferenz als beratungswürdig weitergegeben wurde, dann sei dies bei „einfachen“ Delikten gegen Amtsträger schwer durchzubekommen. Allerdings werde der Minister die Idee des CDU AK Polizei, die Mindeststrafe bei der Qualifizierung beim Widerstand, von sechs Monaten auf ein Jahr zu erhöhen, näher prüfen und nach Möglichkeit auf der nächsten Justizministerkonferenz einbringen. Diejenigen, die sich für das Gemeinwesen im Staat und die Bürgerinnen und Bürger einsetzen, müssen auch einen entsprechenden Schutz und die Rückendeckung aus der Politik bekommen, war die ausdrückliche Bitte des AK Polizei an Minister Wolf. Auch das Thema „Mengenrabatt“, also dass eine Straftat bei Vorliegen anderer deutlich schwererer Straftaten nicht weiter verfolgt wird, nimmt der Minister noch einmal mit. „Für den einzelnen Polizeibeamten aber auch für die Bürgerinnen und Bürger ist ein solches Vorgehen manchmal nur schwer zu verstehen“, so Rainer Staib.
Verbesserungen erhoffen sich die Polizisten aber auch bei den Rückführungen von Asylbewerbern. Regelmäßig kommt es vor, dass diese in ihren Sammelunterkünften nicht angetroffen werden. „Dieser Zustand ist für die Kolleginnen und Kollegen nicht tragbar, vor allem dann, wenn es sich um abzuschiebende Straftäter handelt“, so Staib. Hierbei signalisierte der Minister, bei allem Verständnis, leider wenig Hoffnung auf eine schnelle Verbesserung der Situation. Die Justizvollzugsanstalten seien voll belegt, so dass wir auch bei gutem Willen einfach nicht aushelfen können, so der Minister. Man werde aber unterstützen, wo man kann.
Rainer Staib
Landesvorsitzender
06.03.2020
Im Rahmen ihrer regelmäßigen Gesprächsrunde traf sich der geschäftsführende Landesvorstand des CDU AK Polizei mit Staatssekretär Wilfried Klenk im Stuttgarter Innenministerium. Als besonderer Gast wurde die Runde durch die neue Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz ergänzt.
Die Themen erstreckten sich vom Wunsch nach Bekleidungsergänzungen bei der Bereitschaftspolizei, bis zu der konkreten Forderung nach einem möglichen Befähigungsaufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst und einer Erhöhung der Studienplätze für den mittleren Polizeidienst. „Der Polizeiberuf muss attraktiv bleiben und die Belastungen im diesem Zusammenhang entsprechend anerkannt werden“, so der Landesvorsitzende Rainer Staib.
Erfreulich zeigten sich die Polizisten, dass das Innenministerium beabsichtige, die Einstellungszahlen auf einem guten „vierstelligen“ Niveau zu verstetigen. „Dadurch werden wir einen verlässlichen Personalkörper bekommen und die ständigen „Pensionierungswellen“ wenigstens etwas abschmelzen können“, so Staib
Ein weiterer Punkt des Gesprächs war die große Thematik der Landesliegenschaften. Die Ankündigung dazu einen Sanierungsplan zu erstellen, sei ein gutes Signal, an die Kolleginnen und Kollegen, langfristig einen bedarfsgerechten und guten Arbeitsplatz zu bekommen.
Auch ein Thema war der aktuelle Stand zum neuen Polizeigesetz. Mittlerweile ließe sich hierbei auch eine unserer Forderungen, die Body-Cam in Wohnungen und in Geschäftsräumen einsetzen zu dürfen, durchsetzen. Dass in diesem Zusammenhang Abstriche bei den DNA-Analysemöglichkeiten gemacht werden mussten und die Onlinedurchsuchung nicht berücksichtigt werden konnte, sei für den Moment zu verschmerzen. „Wir werden aber in jedem Fall an der Forderung nach den besten Fahndungsmöglichkeiten festhalten und weiter in die politische Diskussion mit einbringen“, so Staib. Dass die Grünen ihre Zustimmung zum Polizeigesetz allerdings in erster Linie von der Abschiebepraxis abhängig gemacht hatten, ist laut Staib nicht in Ordnung. „Flüchtlingspolitik auf Kosten der Inneren Sicherheit geht gar nicht“, so Staib.
In vielen Themen konnte die Landespolizeipräsidentin ihre fachliche Expertise mit einbringen. Unsere Anregungen werde sie gerne mitnehmen und in den Fachgremien thematisieren.
Positive Signale kamen dann auch bei den Themen Soziale Medien und im Zulagenwesen. Unsere Anregung, dass sich die Polizei nicht gänzlich aus den Sozialen Medien, wie Twitter und Facebook, heraushalten solle, wurde aufgegriffen. Es werde aktuell die rechtliche Problematik geprüft. Aber die Absicht gehe eindeutig in die Richtung, Soziale Medien auch einsetzen zu wollen. „Wir dürfen dieses Medium nicht komplett den anderen überlassen“, so auch die Botschaft aus dem Innenministerium. Auch bei den Zulagen signalisiert der Staatssekretär für die Haushalte nach 2021 Verbesserungen.
Rainer Staib
Landesvorsitzender
06.03.2020