Der Vorstand des AK Polizei, Kreisverband Böblingen, hatte Anfang September 2024 Gelegenheit zu einem Gespräch mit der Leiterin der Kriminalpolizeidirektion am Standort Böblingen, KD’in Silke Kübler. Dabei gab sie zunächst eine kriminalpolizeiliche Lageeinschätzung im Kreis Böblingen und beantwortet dann in der sich anschließenden ausführlichen Diskussion zahlreiche Fragen. Zur Sprache kamen insbesondere Kinder- und Jugendpornografie, nachlassender Respekt gegenüber der Schutzpolizei, Drogenangebot im Landkreis, Kontrolle von Cannabis-Clubs, Gefährlichkeit von Messerangriffen, Kontrollmöglichkeiten in Waffenverbotszonen, Einsatz von KI einschließlich Gesichtserkennung, Strafmündigkeitsgrenze und rasche Verurteilung von Straftätern. Entgegen häufig geäußerter landläufiger Meinung hat sich die Kriminalitätsrate im Landkreis Böblingen im Laufe der Jahre nicht verschlechtert. AK-Vorsitzender Luz Berendt dankte Frau Kübler unter dem Beifall der Anwesenden für ihre aufschlussreichen Ausführungen.
Im Bild von links:
Gerhard Lang, Luz Berendt, Dr. Matthias Miller MdL, KD’in Silke Kübler, Markus Fischer, Harald Yamlicha, Thomas Feuchter, Elke Groß, Reinhold Walentin, Ann-Kathrin Flik, Rafael Piofczyk
Asylverfahren in Drittstaaten und einen konsequenten Umgang mit Straftätern fordern wir bereits seit längerem“, so der Vorsitzende des AK Polizei in der CDU. Ebenso freuen wir uns, dass unser Anliegen Messergewalt endlich als ein Verbrechen einzustufen, aufgegriffen und in den Bundesrat eingebracht wurde, so Rainer Staib. „Messerangriffe sind heimtückisch und besonders gefährlich, weil sie einfach in der Deutlichkeit nicht vorhersehbar sind“. Die Verletzungen daraus sind aber in der Regel extrem und die Tat vom Angegriffenen nur schwer bis gar nicht abzuwehren. Entsprechende Anträge unsererseits wurden bei Parteitagen bearbeitet und verabschiedet. Daher ist diese Änderung im Strafgesetzbuch ein enormer Schritt in die richtige Richtung und hat einen starken Mehrwert für die Sicherheit.
Ebenso unterstützen wir den geforderten konsequenten Umgang mit straffälligen Asylbewerbern. „Es darf nicht sein, dass ein Schutzprivileg ohne Konsequenzen ausgenutzt werden kann“. Jeder der sich nicht an Regeln hält muss auch die entsprechenden Folgen daraus tragen - und dabei darf es keine Ausnahmen geben. Bei Schutzbedürftigen muss dies bei schweren Straftaten auch die Ausreise zur Folge haben. Daher kann es nicht sein, dass nur weil kein Ausweisdokument vorhanden ist, der Straftäter nicht abgeschoben werden kann. Hierfür muss es eine Lösung geben. Daher unterstützen wir den Antrag der Landesregierung hierzu Klarheit und eine rechtssichere Möglichkeit zu schaffen.
Die Datenträgerauswertung muss klar und eindeutig geregelt sein, damit die Behörden auch über dieses Instrument der Identitätsfeststellung zurückgreifen können. Im Ergebnis muss in jedem Fall klar sein, um welche Person es sich handelt, die in unser Land kommt.
Wir setzen jetzt auf den neuen Anlauf zu einem Sicherheitspaket indem die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wirklich im Vordergrund stehen. Den Vorschlag der Landesregierung unterstützen wir daher ausdrücklich und stehen zu 100 Prozent hinter dem Vorgehen des Fraktionsvorsitzenden im Baden-Württembergischen Landtag und Landesvorsitzenden der CDu, Manuel Hagel.
Zutiefst betroffen zeigt sich der AK Polizei über den Tod des Kollegen des Einsatzzuges Mannheim. Es ist eine Tragödie, was in Mannheim passiert ist. Es zeigt, welche Gefahren in unserem Beruf stecken. Die Gesellschaft hat sich verändert und dies muss angesprochen werden und zum Nachdenken bewegen. Unsere Gedanken sind bei den Kollegen und bei den Angehörigen. Ihnen wünschen wir viel Kraft in dieser schweren Zeit. Wir müssen alles dafür tun,solche Taten in Zukunft zu verhindern und unsere Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu schützen.
CDU AK Polizei fordert seine Parteikollegen dazu auf, im Bundestag auf jeden Fall gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Die Regierungsparteien werden aufgefordert, sich wenigstens zu enthalten – wenn sie verantwortungsbewusst handeln wollen.
„Eine generelle Legalisierung von Cannabis ist der falsche Weg und wiegt die Konsumenten in eine Sicherheit - bezüglich der Abhängigkeit - die es schlicht nicht gibt“, so der CDU AK Polizei Landesvorsitzende Rainer Staib.
Einige Fachleute weisen nicht umsonst darauf hin, dass Cannabis, vor allem bei Jugendlichen, ein Potential zur psychischen Abhängigkeit hat und dadurch eine Cannabis-Sucht hervorrufen kann. Auch könnten durch den Konsum unangenehme Folgeerkrankungen und Schäden auftreten. Genüge anfangs noch ein einziger Joint, um die gewünschte berauschende Wirkung zu erzielen, so würden dafür später zwei oder drei Joints benötigt. Im Extremfall tritt irgendwann eine gewisse „Gewöhnung“ an die Wirkung der Droge ein und ein Entspannen ohne zu kiffen wird fast unmöglich – ein Teufelskreis beginnt, sei des Öfteren zu lesen, so Staib.
„Was jetzt beschlossen wurde, ist pure Ignoranz dieser Faktenlage und den aktuellen Entwicklungen“, so Staib.
Der AK Landesvorsitzende kann seine Kritik nur noch einmal wiederholen. Die geplanten Regelungen seien weder gesundheitlich verantwortungsbewusst, noch vereinfachen sie die aktuell geltende Rechtsnorm und somit die Strafverfahren. Im Gegenteil, so der Polizeibeamte. „Es werden neue Gesetze notwendig und ein Bürokratiemonster geschaffen, welches nicht im Verhältnis zum gewünschten Erfolg steht“. Die Kontrolle der neu geschaffenen Regelungen würde bei der Polizei landen, die sowieso bereits genug zu tun hätte, so Staib weiter.
Vor allem die geplante Überarbeitung des THC-Grenzwertes stößt bei den Sicherheitskräften auf völligen Unverständnis. So müsse man doch froh über jeden niedrigen Grenzwert bei Drogen sein und nicht darüber nachdenken, auf welchen Wert dieser erhöht werden könne, so Staib abschließend.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Wir begrüßen die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge. Dadurch wird der Missbrauch von Sozialleistungen sowie der Anreiz zur illegalen Migration verringert. Bezahlkarten sorgen aber auch dafür, dass in den Gemeinschaftsunterkünften wesentlich weniger Bargeld im Umlauf ist, somit die Sicherheit gestärkt und illegale Geschäfte verringert werden können.
Dass rechtlich weiterhin ein Teil der Leistung in Form von Bargeld zur Verfügung gestellt werden muss, ist sicher nicht ganz zielführend und sollte daher lediglich, mit einem vorher definierten Betrag, über die Karte am Automaten und nur im Inland möglich gemacht werden. Auch sollte die Karte bei Bedarf regional über die Postleitzahl begrenzt werden können. Eine Diskriminierung durch die Einführung einer Bezahlkarte, wie von Kritikern befürchtet, sehen wir durch die Ermöglichung zur Barabhebung nicht. Zudem nimmt der elektronische Zahlungsverkehr immer mehr zu, was Kartenzahlungen mittlerweile zur eigentlich gängigen Zahlungsart und Bargeld grundsätzlich unnötig macht.
Aus sicherheitspolitischer Sicht, ist die jetzt geplante bundesweite Einführung als Erfolg und ein Schritt zu einer modernen Migrationspolitik zu sehen.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Beate Böhlen, fordert in einer aktuellen Verlautbarung die Neuausrichtung der Polizeikultur. Böhlen begründet ihre Forderung „angesichts zahlreicher Beschwerden über die Polizei Baden-Württemberg“.
Der CDU Arbeitskreis Polizei ist über diese Aussage erschüttert und verärgert zugleich, da sie an Pauschalisierung nicht zu übertreffen ist. Es steht außer Frage, dass es bei der Polizei in Einzelfällen Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen gibt. Die Polizei verfügt selbst über Kontrollmechanismen, Prozesse und Instrumente, solches Fehlverhalten zu detektieren, bewerten und in begründeten Fällen zu ahnden. Sollte der Verdacht einer Straftat gegeben sein, werden entsprechende Fälle unverzüglich der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.
Was Frau Böhlen macht, ist eine Pauschalverurteilung der gesamten Polizei Baden-Württemberg anhand von Beschwerdevorfällen, deren Berechtigung häufig äußerst fragwürdig und vielfältig unbegründet ist. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Polizeibeamtinnen und –beamten, die jeden Tag gewissenhaft und rechtlich einwandfrei, teilweise unter Einsatz von Gesundheit und Leben, ihren Dienst verrichten. Die Aussage von Frau Böhlen eignet sich allenfalls, die Stimmung gegen die Polizei aufzuheizen und mangelnde Akzeptanz für rechtmäßige polizeilichen Maßnahmen in der Bevölkerung zu schaffen, die sich im schlimmsten Fall in Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten entlädt.
Bei einer Forsa-Umfrage vom November 2022 zur Frage des Vertrauens der Bürger in verschiedene Institutionen, belegt die Polizei hinter der Berufsgruppe von Ärztinnen und Ärzten Platz 2. Demnach vertrauen in Deutschland 79 % (in West-Deutschland 81 %) der Menschen unserer Polizei. „Wir brauchen daher keine neue Polizeikultur bei der Polizei Baden-Württemberg“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. „Wir sind durchaus in der Lage, uns fortlaufend selbstkritisch zu reflektieren und wo nötig auch zu korrigieren“, so Rainer Staib abschließend.
Zudem widerlegt die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Vergleich zu den eingeleiteten Strafverfahren oder Verurteilungen die Vorwürfe von Frau Böhlen deutlich. Demnach führten 2021 bundesweit von 5.252 Ermittlungsverfahren lediglich 61 zu Strafverfahren oder Verurteilungen. Das sind etwas mehr als 1% und bedeutet im Umkehrschluss, dass knapp 99 % aller Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und –beamte eingestellt werden. Dies zeigt das hohe Maß an Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen mehr als deutlich.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
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