CDU AK Polizei fordert seine Parteikollegen dazu auf, im Bundestag auf jeden Fall gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Die Regierungsparteien werden aufgefordert, sich wenigstens zu enthalten – wenn sie verantwortungsbewusst handeln wollen.

„Eine generelle Legalisierung von Cannabis ist der falsche Weg und wiegt die Konsumenten in eine Sicherheit - bezüglich der Abhängigkeit - die es schlicht nicht gibt“, so der CDU AK Polizei Landesvorsitzende Rainer Staib.

Einige Fachleute weisen nicht umsonst darauf hin, dass Cannabis, vor allem bei Jugendlichen, ein Potential zur psychischen Abhängigkeit hat und dadurch eine Cannabis-Sucht hervorrufen kann. Auch könnten durch den Konsum unangenehme Folgeerkrankungen und Schäden auftreten. Genüge anfangs noch ein einziger Joint, um die gewünschte berauschende Wirkung zu erzielen, so würden dafür später zwei oder drei Joints benötigt. Im Extremfall tritt irgendwann eine gewisse „Gewöhnung“ an die Wirkung der Droge ein und ein Entspannen ohne zu kiffen wird fast unmöglich – ein Teufelskreis beginnt, sei des Öfteren zu lesen, so Staib.

„Was jetzt beschlossen wurde, ist pure Ignoranz dieser Faktenlage und den aktuellen Entwicklungen“, so Staib.

Der AK Landesvorsitzende kann seine Kritik nur noch einmal wiederholen. Die geplanten Regelungen seien weder gesundheitlich verantwortungsbewusst, noch vereinfachen sie die aktuell geltende Rechtsnorm und somit die Strafverfahren. Im Gegenteil, so der Polizeibeamte. „Es werden neue Gesetze notwendig und ein Bürokratiemonster geschaffen, welches nicht im Verhältnis zum gewünschten Erfolg steht“. Die Kontrolle der neu geschaffenen Regelungen würde bei der Polizei landen, die sowieso bereits genug zu tun hätte, so Staib weiter.

Vor allem die geplante Überarbeitung des THC-Grenzwertes stößt bei den Sicherheitskräften auf völligen Unverständnis. So müsse man doch froh über jeden niedrigen Grenzwert bei Drogen sein und nicht darüber nachdenken, auf welchen Wert dieser erhöht werden könne, so Staib abschließend.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

                                                                                                                                                 

Wir begrüßen die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge. Dadurch wird der Missbrauch von Sozialleistungen sowie der Anreiz zur illegalen Migration verringert. Bezahlkarten sorgen aber auch dafür, dass in den Gemeinschaftsunterkünften wesentlich weniger Bargeld im Umlauf ist, somit die Sicherheit gestärkt und illegale Geschäfte verringert werden können.

Dass rechtlich weiterhin ein Teil der Leistung in Form von Bargeld zur Verfügung gestellt werden muss, ist sicher nicht ganz zielführend und sollte daher lediglich, mit einem vorher definierten Betrag, über die Karte am Automaten und nur im Inland möglich gemacht werden. Auch sollte die Karte bei Bedarf regional über die Postleitzahl begrenzt werden können. Eine Diskriminierung durch die Einführung einer Bezahlkarte, wie von Kritikern befürchtet, sehen wir durch die Ermöglichung zur Barabhebung nicht. Zudem nimmt der elektronische Zahlungsverkehr immer mehr zu, was Kartenzahlungen mittlerweile zur eigentlich gängigen Zahlungsart und Bargeld grundsätzlich unnötig macht.

Aus sicherheitspolitischer Sicht, ist die jetzt geplante bundesweite Einführung als Erfolg und ein Schritt zu einer modernen Migrationspolitik zu sehen.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Beate Böhlen, fordert in einer aktuellen Verlautbarung die Neuausrichtung der Polizeikultur. Böhlen begründet ihre Forderung „angesichts zahlreicher Beschwerden über die Polizei Baden-Württemberg“.

Der CDU Arbeitskreis Polizei ist über diese Aussage erschüttert und verärgert zugleich, da sie an Pauschalisierung nicht zu übertreffen ist. Es steht außer Frage, dass es bei der Polizei in Einzelfällen Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen gibt. Die Polizei verfügt selbst über Kontrollmechanismen, Prozesse und Instrumente, solches Fehlverhalten zu detektieren, bewerten und in begründeten Fällen zu ahnden. Sollte der Verdacht einer Straftat gegeben sein, werden entsprechende Fälle unverzüglich der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. 

Was Frau Böhlen macht, ist eine Pauschalverurteilung der gesamten Polizei Baden-Württemberg anhand von Beschwerdevorfällen, deren Berechtigung häufig äußerst fragwürdig und vielfältig unbegründet ist. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Polizeibeamtinnen und –beamten, die jeden Tag gewissenhaft und rechtlich einwandfrei, teilweise unter Einsatz von Gesundheit und Leben, ihren Dienst verrichten. Die Aussage von Frau Böhlen eignet sich allenfalls, die Stimmung gegen die Polizei aufzuheizen und mangelnde Akzeptanz für rechtmäßige polizeilichen Maßnahmen in der Bevölkerung zu schaffen, die sich im schlimmsten Fall in Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten entlädt.

Bei einer Forsa-Umfrage vom November 2022 zur Frage des Vertrauens der Bürger in verschiedene Institutionen, belegt die Polizei hinter der Berufsgruppe von Ärztinnen und Ärzten Platz 2. Demnach vertrauen in Deutschland 79 % (in West-Deutschland 81 %) der Menschen unserer Polizei. „Wir brauchen daher keine neue Polizeikultur bei der Polizei Baden-Württemberg“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. „Wir sind durchaus in der Lage, uns fortlaufend selbstkritisch zu reflektieren und wo nötig auch zu korrigieren“, so Rainer Staib abschließend.

Zudem widerlegt die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Vergleich zu den eingeleiteten Strafverfahren oder Verurteilungen die Vorwürfe von Frau Böhlen deutlich. Demnach führten 2021 bundesweit von 5.252 Ermittlungsverfahren lediglich 61 zu Strafverfahren oder Verurteilungen. Das sind etwas mehr als 1% und bedeutet im Umkehrschluss, dass knapp 99 % aller Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und –beamte eingestellt werden. Dies zeigt das hohe Maß an Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen mehr als deutlich.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Beate Böhlen, fordert in einer aktuellen Verlautbarung die Neuausrichtung der Polizeikultur. Böhlen begründet ihre Forderung „angesichts zahlreicher Beschwerden über die Polizei Baden-Württemberg“.

Der CDU Arbeitskreis Polizei ist über diese Aussage erschüttert und verärgert zugleich, da sie an Pauschalisierung nicht zu übertreffen ist. Es steht außer Frage, dass es bei der Polizei in Einzelfällen Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen gibt. Die Polizei verfügt selbst über Kontrollmechanismen, Prozesse und Instrumente, solches Fehlverhalten zu detektieren, bewerten und in begründeten Fällen zu ahnden. Sollte der Verdacht einer Straftat gegeben sein, werden entsprechende Fälle unverzüglich der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. 

Was Frau Böhlen macht, ist eine Pauschalverurteilung der gesamten Polizei Baden-Württemberg anhand von Beschwerdevorfällen, deren Berechtigung häufig äußerst fragwürdig und vielfältig unbegründet ist. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Polizeibeamtinnen und –beamten, die jeden Tag gewissenhaft und rechtlich einwandfrei, teilweise unter Einsatz von Gesundheit und Leben, ihren Dienst verrichten. Die Aussage von Frau Böhlen eignet sich allenfalls, die Stimmung gegen die Polizei aufzuheizen und mangelnde Akzeptanz für rechtmäßige polizeilichen Maßnahmen in der Bevölkerung zu schaffen, die sich im schlimmsten Fall in Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten entlädt.

Bei einer Forsa-Umfrage vom November 2022 zur Frage des Vertrauens der Bürger in verschiedene Institutionen, belegt die Polizei hinter der Berufsgruppe von Ärztinnen und Ärzten Platz 2. Demnach vertrauen in Deutschland 79 % (in West-Deutschland 81 %) der Menschen unserer Polizei. „Wir brauchen daher keine neue Polizeikultur bei der Polizei Baden-Württemberg“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. „Wir sind durchaus in der Lage, uns fortlaufend selbstkritisch zu reflektieren und wo nötig auch zu korrigieren“, so Rainer Staib abschließend.

Zudem widerlegt die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Vergleich zu den eingeleiteten Strafverfahren oder Verurteilungen die Vorwürfe von Frau Böhlen deutlich. Demnach führten 2021 bundesweit von 5.252 Ermittlungsverfahren lediglich 61 zu Strafverfahren oder Verurteilungen. Das sind etwas mehr als 1% und bedeutet im Umkehrschluss, dass knapp 99 % aller Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und –beamte eingestellt werden. Dies zeigt das hohe Maß an Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen mehr als deutlich.

Rainer Staib,

Landesvorsitzenderar

Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Beate Böhlen, fordert in einer aktuellen Verlautbarung die Neuausrichtung der Polizeikultur. Böhlen begründet ihre Forderung „angesichts zahlreicher Beschwerden über die Polizei Baden-Württemberg“.

Der CDU Arbeitskreis Polizei ist über diese Aussage erschüttert und verärgert zugleich, da sie an Pauschalisierung nicht zu übertreffen ist. Es steht außer Frage, dass es bei der Polizei in Einzelfällen Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen gibt. Die Polizei verfügt selbst über Kontrollmechanismen, Prozesse und Instrumente, solches Fehlverhalten zu detektieren, bewerten und in begründeten Fällen zu ahnden. Sollte der Verdacht einer Straftat gegeben sein, werden entsprechende Fälle unverzüglich der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. 

Was Frau Böhlen macht, ist eine Pauschalverurteilung der gesamten Polizei Baden-Württemberg anhand von Beschwerdevorfällen, deren Berechtigung häufig äußerst fragwürdig und vielfältig unbegründet ist. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Polizeibeamtinnen und –beamten, die jeden Tag gewissenhaft und rechtlich einwandfrei, teilweise unter Einsatz von Gesundheit und Leben, ihren Dienst verrichten. Die Aussage von Frau Böhlen eignet sich allenfalls, die Stimmung gegen die Polizei aufzuheizen und mangelnde Akzeptanz für rechtmäßige polizeilichen Maßnahmen in der Bevölkerung zu schaffen, die sich im schlimmsten Fall in Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten entlädt.

Bei einer Forsa-Umfrage vom November 2022 zur Frage des Vertrauens der Bürger in verschiedene Institutionen, belegt die Polizei hinter der Berufsgruppe von Ärztinnen und Ärzten Platz 2. Demnach vertrauen in Deutschland 79 % (in West-Deutschland 81 %) der Menschen unserer Polizei. „Wir brauchen daher keine neue Polizeikultur bei der Polizei Baden-Württemberg“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. „Wir sind durchaus in der Lage, uns fortlaufend selbstkritisch zu reflektieren und wo nötig auch zu korrigieren“, so Rainer Staib abschließend.

Zudem widerlegt die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Vergleich zu den eingeleiteten Strafverfahren oder Verurteilungen die Vorwürfe von Frau Böhlen deutlich. Demnach führten 2021 bundesweit von 5.252 Ermittlungsverfahren lediglich 61 zu Strafverfahren oder Verurteilungen. Das sind etwas mehr als 1% und bedeutet im Umkehrschluss, dass knapp 99 % aller Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und –beamte eingestellt werden. Dies zeigt das hohe Maß an Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen mehr als deutlich.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

AK Polizei in der CDU zur Kritik der Stuttgarter Zeitung über die Tricks des Herrn Strobl.

Die Einstellungsoffensive bei der Polizei ist ein Erfolgsmodell. Durch dieses Konzept konnten die Pensionierungen in den vergangenen Jahren abgefangen und jetzt eine Trendumkehr geschaffen werden.

11.000 Einstellungen seit 2016 sind eine Ansage. Dafür müssen erst einmal interessierte und geeignete Bewerber gefunden und diese dann auf qualitativ hochwertigem Niveau ausgebildet werden. Dass dann nicht alle durchs Ziel kommen oder sich im Laufe der Zeit anderweitig entscheiden, liegt in der Natur der Sache.

Es zeigt zum einen die hohen Anforderungen, die an einen Bewerber oder an eine Bewerberin im Laufe der Ausbildung gestellt werden, aber natürlich auch die Herausforderungen und den Wettkampf, dem sich die Polizei, im Vergleich mit anderen Berufen, stellen muss.

An ersterem sollten wir nicht rütteln. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen sich rechtlich, taktisch und psychologisch auf höchstem Niveau wiederfinden. Dazu ist eine umfangreiche und intensive Ausbildung nötig, die keine Abstriche ermöglichen darf. Es geht hierbei um nicht weniger, als die Sicherheit eines ganzen Landes, für welche sich die Kolleginnen und Kollegen später verantwortlich zeigen müssen. An zweitem, dem „Werben um die besten Köpfe“, müssen wir uns als Polizei in der Tat dem Wettbewerb stellen und noch attraktiver werden. Aber auch hierbei wurden erst kürzlich mit dem Besoldungsanpassungegesetz die ersten Weichen gestellt.

Was die Kritik der Stuttgarter Zeitung angeht, dass der Innenminister an den Zahlen zur Polizeistärke in Stuttgart „getrickst“ hätte, sehe ich als pure Polemik und Effekthascherei an. Dass Soll und Ist unterschiedlich sind, liegt ebenfalls in der Natur Sache und ist in allen Bereichen zu finden. Brutto und netto kennen wir ja nicht nur von der Gehaltsabrechnung. Dass jetzt aber schon zu viele Ist-Stellen schlecht geredet werden, verwundert einen schon. Dieses müsste doch eher positiv Anklang finden und honoriert werden. Dass Kranke, Schwangere und junge Eltern in den tatsächlichen Zahlen zu finden sind, ist ebenfalls nur konsequent – gehören sie doch zur Dienststelle.

Fakt ist also, dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung Zeit braucht, dass Bewerber nicht auf den Bäumen wachsen und eine Ausbildungsstätte im Ballungsraum Stuttgart erst einmal neu aufgebaut werden musste. Denn zur Wahrheit gehört auch, dass mit der Polizeireform unter grün/rot, gewachsene Ausbildungsstrukturen im Land komplett zerstört wurden.

Das Ziel muss jetzt sein, den Blick nach vorne zu werfen und die Mehreinstellungen in den kommenden Jahren entsprechend der Belastungszahlen zu verteilen. Weiter gilt es den Polizeiberuf so attraktiv, wie möglich zu gestalten und dabei gleichzeitig Bezahlung und ein modernes Arbeitsumfeld im Blick zu haben. Die ständigen Negativmeldungen bewirken diesbezüglich eher das Gegenteil.

Rainer Staib

Landesvorsitzender


 
 
 Christian Gehring
 Polizeipolitischer
 Sprecher der
 CDU Landtagsfraktion
 Thomas Blenke
 Innenpolitischer
 Sprecher der
 CDU Landtagsfraktion
 CDU Landtagsfraktion  Landes-
 arbeitskreis
 Christlich
 Demokraitscher
 Juristen