Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Beate Böhlen, fordert in einer aktuellen Verlautbarung die Neuausrichtung der Polizeikultur. Böhlen begründet ihre Forderung „angesichts zahlreicher Beschwerden über die Polizei Baden-Württemberg“.
Der CDU Arbeitskreis Polizei ist über diese Aussage erschüttert und verärgert zugleich, da sie an Pauschalisierung nicht zu übertreffen ist. Es steht außer Frage, dass es bei der Polizei in Einzelfällen Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen gibt. Die Polizei verfügt selbst über Kontrollmechanismen, Prozesse und Instrumente, solches Fehlverhalten zu detektieren, bewerten und in begründeten Fällen zu ahnden. Sollte der Verdacht einer Straftat gegeben sein, werden entsprechende Fälle unverzüglich der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.
Was Frau Böhlen macht, ist eine Pauschalverurteilung der gesamten Polizei Baden-Württemberg anhand von Beschwerdevorfällen, deren Berechtigung häufig äußerst fragwürdig und vielfältig unbegründet ist. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Polizeibeamtinnen und –beamten, die jeden Tag gewissenhaft und rechtlich einwandfrei, teilweise unter Einsatz von Gesundheit und Leben, ihren Dienst verrichten. Die Aussage von Frau Böhlen eignet sich allenfalls, die Stimmung gegen die Polizei aufzuheizen und mangelnde Akzeptanz für rechtmäßige polizeilichen Maßnahmen in der Bevölkerung zu schaffen, die sich im schlimmsten Fall in Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten entlädt.
Bei einer Forsa-Umfrage vom November 2022 zur Frage des Vertrauens der Bürger in verschiedene Institutionen, belegt die Polizei hinter der Berufsgruppe von Ärztinnen und Ärzten Platz 2. Demnach vertrauen in Deutschland 79 % (in West-Deutschland 81 %) der Menschen unserer Polizei. „Wir brauchen daher keine neue Polizeikultur bei der Polizei Baden-Württemberg“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. „Wir sind durchaus in der Lage, uns fortlaufend selbstkritisch zu reflektieren und wo nötig auch zu korrigieren“, so Rainer Staib abschließend.
Zudem widerlegt die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Vergleich zu den eingeleiteten Strafverfahren oder Verurteilungen die Vorwürfe von Frau Böhlen deutlich. Demnach führten 2021 bundesweit von 5.252 Ermittlungsverfahren lediglich 61 zu Strafverfahren oder Verurteilungen. Das sind etwas mehr als 1% und bedeutet im Umkehrschluss, dass knapp 99 % aller Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und –beamte eingestellt werden. Dies zeigt das hohe Maß an Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen mehr als deutlich.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender