Erarbeitet von Christian Dirscherl, Tomke Beddies, Christian Gehring und Rainer Staib

 

Die Ausschreitungen in der Krawallnacht nach Mitternacht am 20. Juni 2020 haben landes- und bundesweit Betroffenheit ausgelöst und der Landeshauptstadt Stuttgart einen nachhaltigen Imageschaden beschert. Der Arbeitskreis Polizei der CDU hat sich deshalb in mehreren Sitzungen zum Thema „urbane Gewalt“ beratschlagt, da dieses Phänomen die aktuelle Debatte über die Sicherheit in deutschen Großstädten beherrscht und hier nachhaltige Konzepte gefragt sind.

Ausgangslage:

In den oberen Schlossgartenanlagen treffen sich in den Abendstunden Jugendliche und Heranwachsende, die aggressiv auftreten. Hier handelt es sich zum Teil um junge Asylbewerber. Unter der Woche wird der Park in den Abendstunden von Punkern, Obdachlosen und Roma übermäßig frequentiert und es kommt zum übermäßigen Alkoholkonsum. Hierdurch wird das Sicherheitsgefühl von Passanten, beispielsweise Opernbesuchern, negativ beeinflusst.

Stuttgart war und ist eine liebens- und lebenswerte Stadt und wir sind als Arbeitskreis Polizei sehr daran interessiert, dass die Bürgerinnen und Bürger wieder mit einem guten Gefühl in die Stadt gehen können und Eltern keine Sorge mehr haben müssen, wenn ihre Kinder am Wochenende nach Stuttgart zum Feiern fahren.

Um die Sicherheit wiederherzustellen, muss sowohl repressiv als wie auch präventiv vorgegangen werden.

Hierzu werden verschiedene Säulen benötigt:

1.)       Umgestaltung des Schlossgartens:

Es bedarf für den Schlossgarten u.a. ein Beleuchtungs- und Umgestaltungskonzept. Die Ansiedlung von Gastronomie kann hier ein Erfolgsrezept sein. Im mittleren Schlossgarten war es beispielsweise hilfreich, dass ein Biergarten integriert wurde, was dazu führte, dass viele Biergartenbesucher die Anlagen aufsuchten. Dies hielt anderes Publikum davon ab, sich noch weiterhin dort aufzuhalten. Ebenso wäre es hilfreich, bestimmte Teile der Parkanlage ab einer gewissen Uhrzeit zu schließen. bessere Ausleuchtung Obere Anlagen, Eckensee, Neues Schloss, Grünflächen Schlossplatz

  • Rückschnitt Pflanzenbewuchs, Umbau/Rückbau Sitzmöglichkeiten
  • generelle Bewässerung 22.00-23.00 Uhr und 00.00-01.00 Uhr, Ausbau der Bewässerungsanlagen
  • große Hinweisschilder an sämtlichen Zugängen, Darstellung der Verbote durch Piktogramme, Veröffentlichung im Amtsblatt und Onlinemedien
  • temporäre Videoüberwachung
  • Umbau Treppenstufen zu Rampen à Rollstuhlfreundlich und durch Dienst-Kfz befahrbar, zudem werden die Sitzmöglichkeiten verringert.
  • Schließung bestimmter Teile der Anlagen ab einer gewissen Uhrzeit

2.)       Recht/Änderung der Benutzungsordnung

Für die oberen Schlossgartenanlagen gilt die Benutzungsordnung des Finanzministeriums. Diese Verordnung ist zu unbestimmt und vor allem nicht bußgeldbewährt. Es gilt, diese zu überbearbeiten. Die Stadt und Land sollten sich eng abstimmen.

  • temporäres Alkoholkonsumverbot – 20.00-08.00 Uhr für Obere Schlossgartenanlagen, Neues Schloss, Akademiegarten, Grünflächen Schlossplatz
    • Ausnahme: konzessionierte Abgabe im Rahmen von Veranstaltungen
  • generelles Betretungsverbot an einigen neuralgischen Punkten von 24.00 - 06.00 Uhr à Ausnahme: im Rahmen von genehmigten Veranstaltungen
  • Glasverbot à Ausnahme: im Rahmen von genehmigten Veranstaltungen
  • generelle Bußgeldbewährung von Verstößen, einhergehend mit 4-wöchigem Betretungsverbot
  • temporäre oder dauerhafte intelligente Videoüberwachung (siehe Mannheim)

3.)       Verwaltungsrechtliche Maßnahmen: 

Konsequentes Durchsetzen von Aufenthaltsverboten:

Wenn eine Person in einem bestimmten Bereich innerhalb von drei Monaten zwei Straftaten begeht kann die Polizeibehörde gegen diese Person ein Aufenthaltsverbot bis zu drei Monaten für diesen Bereich verhängen. Bei Verstößen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab dem zweiten Verstoß besteht die Möglichkeit die Person in Beseitigungsgewahrsam zu nehmen. Bei beharrlichen Verstößen wird auch ein mehrtägiger Beseitigungsgewahrsam angeordnet. 

 

Einleiten von fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen:

Bei Straftätern, welche mehrere Geldstrafen/Haftstrafen wegen Gewaltdelikten verhängt bekommen haben, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen.

Beantragung räumlicher Beschränkung:

Ein Teil der Asylbewerber die sich in Stuttgart aufhalten und aggressiv verhalten kommen nicht aus der Landeshauptstadt. Nach dem Asylgesetz/Aufenthaltsgesetz besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Ausländerbehörde/Regierungspräsidium bei straffälligen Asylbewerbern den Aufenthaltsbereich der Asylbewerber auf den Landkreis beschränkt in dem sie wohnen. Sprich der Ludwigsburger Asylbewerber darf sich dann nur noch im Landkreis Ludwigsburg aufhalten und nicht mehr in Stuttgart. Ab dem zweiten Verstoß liegt eine Straftat vor. Wenn dies konsequent durchgeführt werden würde (sowohl bei der Polizei bei der Antragsstellung als auch bei der zuständigen Ausländerbehörde bei der Bearbeitung) dürfte ein Großteil der auswärtigen Asylbewerber gar nicht in Stuttgart sein.

Einleiten von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei Durchführung von Straftaten:

Nicht immer wird die Möglichkeit ausgeschöpft aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten. Hier sollte eine Task-Force aus Polizei und Ausländerbehörde/Regierungspräsidium eingerichtet werden. Diese überprüfen bei gewissen Straftätern ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt werden können. 

 

4.)       starke Polizeipräsenz sowie Präsenz des städt. Vollzugsdienstes

  • Es ist wichtig, dass die Polizei/städt. Vollzugsdienst mit einem hohen Kräfteansatz vor Ort ist und den Kontrolldruck aufrechterhält. Dies ist nur mit Fremdkräften möglich. Aus diesem Grund muss die Sicherheitskonzeption Stuttgart aufrechterhalten werden.
  • Hauptsächlich handelt es sich bei den Verstößen um Ordnungswidrigkeiten. Hierfür ist originär der städt. Vollzugsdienst zuständig – hier muss die Kommune mehr in die Pflicht genommen werden.
  • Im Rahmen von SKS-Einsätzen sind auch freitags- und samstagsnachts gemischte Streifen denkbar die hier für Sicherheit und Ordnung sorgen.

5.) Prävention

Da es sich hauptsächlich um Jugendliche/Heranwachsende handelt, sollten auch zwingend Streetworker etc. langfristig mit eingebunden werden. Um die Heranwachsenden mit ausländischen Wurzeln nicht zu „verlieren“, sollten dringend Integrationsmaßnahmen angeboten werden. Hier sind z.B. Sportveranstaltungen (z.B. Basketballturnier etc.) vorstellbar. 

Der Polizeiarbeitskreis der CDU (AK Polizei) hatte bei seiner letzten Sitzung in einem Gespräch mit Innenminister Thomas Strobl, CDU und dem Innenpolitischen Sprecher und stellvertretenden Fraktionssprecher der CDU Fraktion, Thomas Blenke, noch einmal die Bedeutung der zweiten Novelle des Polizeigesetztes unterstrichen.

„Die Erweiterung für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen und die verbesserte Kontrollmöglichkeit bei Großveranstaltungen sind eine Entscheidung für die Praxis“, so der Landesvorsitzende Rainer Staib.

Die Polizisten können nicht verstehen, wieso FDP, SPD und AfD sich gegen einen solchen Vorschlag stellen und diesen ablehnen. „Wenn selbst der Generalstaatsanwalt und der Landesdatenschutzbeauftragte keine Bedenken sehen, dann sollte die Politik auch mutig sein und ein Gesetz zur Verbesserung der polizeilichen Arbeit erlassen“, so Staib. Wir freuen uns, dass es Fraktionen im Landtag gibt, die Verantwortung für die Polizei vor die Bedenken stellen, so Staib abschließend. Liegt es doch an der Politik, Rechtsgrundlagen zu schaffen, die zum Schutz von Polizistinnen und Polizisten dienen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit notwendig sind.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

 

 

 

 

 

Polizeiarbeitskreis der CDU (AK Polizei) zeigt sich entsetzt über die Pläne der Grünen in Baden-Württemberg, Whistleblower zu stärken. „Dies ist ein klarer Vertrauensbruch gegenüber der Polizei und führt lediglich zu Misstrauen und Denunziantentum“, so deren Landesvorsitzender Rainer Staib. Vorfälle, wie in Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenbug-Vorpommern sind nicht zu akzeptieren und müssen lückenlos aufgearbeitet werden, unterstreicht Staib! Jetzt aber bereits wieder ein generelles und strukturelles Problem innerhalb der Polizei zu sehen, kann der Polizeiarbeitskreis nicht nachvollziehen. Dass „schwarze Schafe“ erkannt werden, zeigen die aktuellen Vorgänge. Zudem gibt es in Baden-Württemberg einen Bürgerbeauftragten, an den sich auch Polizeibeamte wenden können, sollten sie diesbezüglich einen, vielleicht noch unbegründeten, Verdacht haben.

Wir dürfen die Vorgänge keinesfalls unterschätzen und jetzt nichts tun. Dazu benötigen wir aber kein externes Gutachten oder gar eine Studie. Aus Gutachten liest in der Regel jeder, was er daraus lesen möchte. Auch, wenn jeder einzelne Fall dramatisch, beschämend und nicht zu dulden ist. Was wir allerdings benötigen, ist Vertrauen.

Vertrauen darauf, dass die überwiegende Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten rechtsstaatlich und gesetzestreu arbeitet und Vertrauen darauf, dass wir rechtsextreme Vorgänge lückenlos aufarbeiten werden.

Wir sind eine Bürgerpolizei und somit ständig im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Diese Gespräche sind nicht immer positiv, im Gegengeil, die negativen Erlebnisse nehmen leider mehr und mehr zu. Diese zu verarbeiten ist ebenfalls die Aufgabe eines jeden Polizeibeamten. Hier dürfen wir die Kolleginnen und Kollegen nicht allein lassen, sondern müssen ihnen den Austausch untereinander in Nachbesprechungen und das Angebot einer fachlichen Unterstützung geben.

Rainer Staib,
Landesvorsitzender

Der Polizeiarbeitskreis der CDU (AK Polizei) lobt die Vorlage der Landesregierung zum Einsatz der Bodycam von Polizeibeamten in geschlossenen Räumen. Vor allem dem Einsatz der CDU Fraktion ist diese praxistaugliche Erweiterung der vorhandenen Rechtsgrundlage zu verdanken.

"Der Schutz von Polizistinnen und Polizisten muss über dem Schutz der Täter stehen", so der Landesvorsitzende des Polizeiarbeitskreises, Rainer Staib. Es ist erwiesen, dass vermeintliche Täter bei der Gefahr erkannt zu werden, ihre Gewaltbereitschaft deutlich verringern, so Staib weiter.

Diesbezüglich hat sich die Einführung der Bodycam im öffentlichen Raum mehr als bewährt. Eine Regelung, den Einsatz auch in Wohn- und Geschäftsräumen zuzulassen, ist daher nur die konsequente Folge. "Gewaltdelikte enden eben nicht an der Wohnungstüre oder in einem Ladengeschäft", so Rainer Staib, der in seinem Beruf als Polizeibeamter eben diese Erfahrung gemacht hat. Vor allem bei Hausstreitigkeiten kommt es immer wieder vor, dass sich die Parteien plötzlich gegen die eingesetzten Beamten solidarisieren.

Wir müssen endlich aufhören, den Gegner immer nur beim Staat und seinen Bediensteten zu suchen. Gewalttäter kümmern sich nicht um Recht und Gesetz und schon gar nicht um Bürgerbelange oder den Datenschutz. Darum müssen die Ermittlungsbehörden die Rechtsgrundlagen an die Hand bekommen, welche sie auf Augenhöhe mit dem Gegenüber bringt. Es geht um den Schutz der Polizistinnen und Polizisten aber auch um der der Bürgerinnen und Bürger - also um uns alle.

Bereits die erste Verletzung die durch den Einsatz der Bodycam verhindert werden konnte, kann als Erfolg dieses Instruments angesehen werden und rechtfertigt deren Einsatz entsprechend zu erweitern, so Staib abschließend.

Rainer Staib,
Landesvorsitzender

Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Staatssekretär Wilfried Klenk, CDU im Innenministerium von Baden-Württemberg, sprach der Polizeiarbeitskreis der CDU deutlich die aktuelle Situation der Kolleginnen und Kollegen nach der Krawallnacht von Stuttgart an. Die Diskussion um einen strukturellen Rassismus und die ständigen Vergleiche mit der US Polizei müssen ein Ende haben. „Die Polizei führt ihre Kontrollen erfahrungsbasiert und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. Nationalitäten oder Abstammung spielen dabei keine Rolle. Der Staatssekretär machte nochmal deutlich, dass er der Arbeit der Polizei vertraut und pauschale Diffamierungen und Anfeindungen nicht dulden werde. Diese Diskussion dürfe keine Auswirkungen auf das konsequente Einschreiten der Polizei haben.

Auch, was die Diskussion um den Begriff „Stammbaumforschung“ angeht sieht der AK Polizei Klärungsbedarf. Es könne nicht sein, dass Grüne und Linke immer irgendetwas behaupten und es dann nicht so gemeint haben wollen. Bei solchen, offensichtlich falschen Anschuldigungen, müssen auch einmal Konsequenzen eingefordert werden. An anderer Stelle wäre dies schon lange geschehen – nur wenn es gegen die Polizei geht, besteht diesbezüglich irgendwie kein größeres Interesse an der Wahrheitsfindung, vermutet Staib.

Was die Konsequenzen der Krawallnacht angeht, fordert der AK Polizei ein klares und konsequentes Einschreiten der Polizei, sowie kommunale Projekte, um auf die Problemgruppen zuzugehen.

In diesem Zusammenhang wurde auch eine Optimierung des Vereinsgesetzes angeregt. Immer wieder kommt es zu Vorfällen, bei denen größere Gruppen durch ihre „Kleidung/Uniform“ einen bedrohenden Eindruck in der Bevölkerung vermitteln. Dieses Auftreten zu verbieten, ermöglicht das aktuelle Vereinsgesetz nicht. Als bestes Beispiel gilt hier der Aufmarsch vieler hundert Dresdner Fußballfans in Karlsruhe. Eine klare Linie des Staates könnte hierbei auch als Signal gegenüber anderen Gruppen, welche sich auch ohne organisiert zu sein zusammenschließen, gesehen werden.

Rainer Staib
Landesvorsitzender

Nicht erst seit den Geschehnissen in Stuttgart, diskutiert der Polizeiarbeitskreis über Veränderungen in der Sicherheitspolitik. Ein solches Ereignis ist allerdings nur sehr schwer, bis überhaupt nicht vorherzusagen“, so Rainer Staib, Landesvorsitzender des AK Polizei in der CDU. Manche Auffälligkeiten hin zu einem respektloseren Verhalten gegenüber staatlichen Organen und einer Selbstüberschätzung mancher Personengruppen ließen sich in der Vergangenheit sicher aber in Tendenzen erkennen.

„Oftmals blieb strafbares und ordnungsstörendes Verhalten, vor allem größerer Personengruppen, folgenlos. Solche Erlebnisse dieser meist jungen Personen lassen diese dann darauf schließen, dass man sich, „wenn man nur genügend ist“, alles erlauben könne“, so Staib.

Weiter führen Straftaten, welche ohne Konsequenzen bleiben, ebenfalls zu einem Signal, dass „einem schon nichts passieren wird“. Die Gründe hierzu sind vielfältig: Sei es die Überlastung von Staatsanwaltschaft und Gerichten oder einfach nur die Geringfügigkeit der Tat, die eine Einstellung nach sich zieht. Oftmals ist es aber einfach nur die lange Dauer des Strafverfahrens, die dazu führt, dass die Straftat nicht mehr als solche wahrgenommen wird.

Zum einen muss hierbei über Verbesserungen nachgedacht werden - die Strafe muss auf dem Fuß folgen – zum anderen muss es auch Überlegungen in den Bereichen Prävention und städtebauliche Anpassungen geben.

Aus diesem Grund setzt der AK Polizei auf eine Strategie aus Kommunikation und Konsequenz.

Prävention in Form von kommunikativem Zugehen auf Problemgruppen führt zu Akzeptanz und Verhaltensveränderungen Auch städtische Bau- und Beleuchtungskonzepte tragen möglicherweise zu einem angenehmeren Stadtbild bei und schränken somit Kriminalitätsschwerpunkte ein. Diese Überlegungen müssen von den Kommunen angegangen und umgesetzt werden.

Was die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungsstörungen angeht, sind Polizei, Staatsanwaltschaften und die Gerichte gefordert. „Fehlverhalten müsse konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht werden“, so Staib. Bestehende Strafmaße müssen, entsprechend der Tat, auch ausgeschöpft werden. Hierbei gibt es bereits genügend Möglichkeiten. Was die Zumessung bei Delikten gegen Amtsträger angeht, sieht der AK jedoch Verbesserungsbedarf. Hier wäre eine Mindeststrafe von sechs Monaten sicher mehr als angebracht, um der Bedeutung der Tat auch gerecht zu werden. Sind es nicht Amtsträger, die mit ihrem Einsatz  eine Gemeinschaft erst am Laufen halten?

Rainer Staib,

Landesvorsitzender


 
 
 Christian Gehring
 Polizeipolitischer
 Sprecher der
 CDU Landtagsfraktion
 Thomas Blenke
 Innenpolitischer
 Sprecher der
 CDU Landtagsfraktion
 CDU Landtagsfraktion  Landes-
 arbeitskreis
 Christlich
 Demokraitscher
 Juristen