Mehr als die Hälfte der Asylantragsteller geben an, keine Identitätspapiere zu besitzen. Die Aufgabe zur Klärung ihrer Identität liegt dann bei den Behörden – eine Mitwirkungspflicht gibt es zwar, kann in der Praxis aber nur schwer durchgesetzt werden. Um diese Arbeit zu vereinfachen, plant die Ampel-Regierung die „Identität an Eides statt“ einzuführen. Dies würde bedeuten, dass gleichgültig, was der Geflüchtete angibt, er sich dadurch den von ihm angegebenen Personalien in Deutschland ohne nähere Überprüfgen aufhalten würde – mit allen daraus resultierenden Ansprüchen.
„Durch diesen weitgehenden Verzicht auf Kontrollen bei der Einreise und das Vertrauen auf die Angaben der Person, ist ein verstärkter Zuzug von islamistischen sog. „Gefährdern“ oder Straftätern nicht auszuschließen“, warnt der Landesvorsitzende des AK Polizei in der CDU, Rainer Staib. Die Vorkehrungen zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit der ankommenden Migranten sollte bereits bei der Einreise an den EU-Außengrenzen ansetzen, so die Forderung der Polizisten. Dafür besteht aber noch erheblicher Nachbesserungsbedarf bei den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnungen für das Grenzverfahren und für das Grenzverfahren in Instrumentalisierungsfällen.
In den Entwürfen der EU-Kommission fehlt es an grundlegenden Vorkehrungen zur Klärung der Staatsangehörigkeit der Migranten, die keinen gültigen Pass mit sich führen. Es sollte mindestens eine Befugnis zur Durchsuchung der Migranten, ihrer mitgeführten Sachen und zur Auswertung der mitgeführten Datenträger vorgesehen werden.
Rainer Staib
Landesvorsitzender
„Die aktuellen Herausforderungen bei der Polizei waren selten größer“, so der Landesvorsitzende des CDU AK Polizei, Rainer Staib. Querdenker-Demonstrationen, sowie Pro-Russlanddemos, oder Großveranstaltungen, bei denen die Aggressivität gegenüber den Sicherheitskräften teilweise massiv zugenommen hat. Die zunehmende Zahl an sogenannten Reichsbürgern, deren Verhaltensweisen sich eindeutig gegen den Rechtsstaat richten und gegenüber Sicherheitskräften - wie im Fall Boxberg - selbst vor dem Einsatz von Schusswaffen nicht zurückschrecken, stellt den Polizeiberuf vor neue Belastungsgrenzen.
Wie muss die Polizei künftig aufgestellt sein, um solchen Gefahren trotzen zu können? Wie kann der Polizeiberuf weiter attraktiv gehalten werden, um möglichst viele Interessenten zu bekommen?
Vertreter des Polizeiarbeitskreises hatten diese und andere Themen in einem ausführlichen Gespräch mit dem Staatssekretär im Innenministerium, Wilfried Klenk, diskutiert.
Nach der Besoldungsanpassung im mittleren Dienst wird weiter an einer attraktiven Stellenstruktur im gehobenen Dienst gearbeitet. „Für den Haushalt 2023/2024 wurden diesbezüglich weitere Stellen beim Finanzministerium angemeldet“, war die Botschaft des Staatsekretärs. In der aktuellen Situation dürfe an der Inneren Sicherheit nicht gespart werden. Die Einsatzkräfte sollten diejenige Ausrüstung erhalten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch benötigen, so die klare Haltung aus dem Innenministerium.
Auf den Nägeln brannte den Polizisten auch der zunehmende suggestive Sprachgebrauch der Medien gegenüber polizeilichen Maßnahmen. Es müsse ja nicht unbedingt „Polizeigewalt“ heißen, wenn ein Polizist unmittelbaren Zwang gegen einen Straftäter anwendet, so Staib. „Wir wollen keine Vorverurteilung durch die Medien“, so der Landesvorsitzende, der sich mit seiner Einheit der Bereitschaftspolizei bei Großveranstaltungen öfters in solchen Situationen wiederfindet. Daher werde das Signal aus dem Innenministerium sehr positiv aufgenommen, hier nicht einer „Medienmeinung“ hinterherzulaufen, sondern sich immer selbst ein Bild von dem Sachverhalt zu machen.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Der AK Polizei in der CDU begrüßt, dass das Land Baden-Württemberg, als eines der wenigen Bundesländer, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldungsanpassung in diesem Jahr noch umsetzen möchte. „Dieses Vorgehen zeigt, wie wichtig dem Innenministerium seine Beschäftigten sind“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. Der mittlere Dienst werde einen wesentlichen Schritt nach vorne machen und dadurch deutlich an Attraktivität gewinnen. „Wir sind froh, dass das Ministerium am Modell „mittlerer Dienst“ bei der Polizei festhält und diesen Bereich aufwertet, um in der Bewerberauswahl weiter bestehen zu können“, so Staib.
Jetzt müsse allerdings darauf geachtet werden, dass diese Verbesserungen weiter optimiert werden, war die Botschaft an die Abgeordneten Christian Gehring und Matthias Miller. Diese konnten bereits zusagen, sich für die Fortführung des sogenannten Qualifizierungslehrgangs (QL – gilt aus studienfreier Aufstieg in den gehobenen Dienst) einzusetzen und sagten auch die Unterstützung für die Forderungen des AK Polizei für weitere Stellenhebungen in A12 und A13 zu. „Die Weiterführung des QL ist richtig und wichtig“, so Christian Gehring an die Runde der Polizisten. Diese Überlegungen werden vom Polizeiarbeitskreis sehr positiv aufgenommen. „Es ist enorm wichtig, einen Beförderungsstau in A10 und A11 zu verhindern und die Kolleginnen und Kollegen ihren Aufgaben entsprechend anerkennend zu bezahlen“, so Staib abschließend.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Vielleicht hat Franz Feyder in seinem Artikel der Stuttgarter Nachrichten vom 16. Februar 2022 auch nur einiges durcheinandergebracht. Weder stimmen die inhaltlichen Aussagen über etwaige Absprachen oder gezielte Verhinderung eines Untersuchungsausschusses, noch gab es im November die angesprochene Sitzung des AK Polizei mit dem Abgeordneten Christian Gehring überhaupt. Sitzungen gab es im Dezember und im Januar. Einmal mit dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister Thomas Strobl.
Wir schätzen die guten Kontakte zum Minister und unseren Abgeordneten. Sie schätzen unsere aktive Mitarbeit, nehmen unsere Anregungen ernst und informieren über die Planungen in der Sicherheitslandschaft im Land. Diese Arbeit ist uns sehr wichtig, da wir dadurch die direkte Meinung der Kolleginnen und Kollegen in die Politik tragen können. Wir, der AK Polizei, sehen uns als erster Ansprechpartner in Fragen der Inneren Sicherheit in der CDU.
Was allerdings jeder Grundlage entbehrt, ist die Darstellung über Äußerungen des Landtagsabgeordneten Christian Gehring bei einem unserer Treffen. Hier wird vom Redakteur entweder etwas gehörig durcheinandergebracht oder falsch dargestellt - letzteres trifft sicherlich nicht zu. Über eine Klarstellung würde ich mich sehr freuen.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
Der besseren Lesbarkeit Willen, hier noch der Artikel vergrößert (daher geteilt):
„Sollten die Überlegungen der Ampelregierung so Gesetzeskraft bekommen, sehen wir erhebliche Gefahren für die Innere Sicherheit im Land“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei in der CDU, Rainer Staib.
Der Fall eines im Raum Aalen angesiedelten Straftäters, dort schon 2016 wegen Vergewaltigung verurteilt wurde zeigt die Problematik sehr deutlich auf. Er war nach Verbüßung der Haftstrafe zwar ausreisepflichtig, konnte aber mangels Identitätsfeststellung und Pass nirgendwohin abgeschoben werden. Die Behörden kamen damals nicht weiter. Abschiebehaft darf nur bei einer realen Abschiebeperspektive innerhalb der nächsten Monate verhängt werden, der Mann war auf freiem Fuß. Neue Straftaten kamen hinzu, und erst im Zuge der Arbeit des Sonderstabs und neuer technischer Möglichkeiten konnte 2021 auf seinem beschlagnahmten Mobiltelefon ein gelöschtes Dokument mit Daten seines Original-Passes wiederhergestellt werden – der Gambier konnte abgeschoben werden (Südkurier Konstanz (Hauptausgabe) | Heilbronner Stimme Stadtausgabe (Hauptausgabe) | 05.01.2022)
Was ist der Hintergrund? Laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung soll für die Klärung der Identität eines Ausländers oder einer Ausländerin eine „Versicherung an Eides statt“ ausreichen. Diese Regelung würde dazu führen, dass ohne das Vorliegen eines Passes die Möglichkeit zur Klärung der Identität gegeben ist. Eine ungeklärte Identität oder ein fehlender Reisepass sind allerdings die Haupthindernisse, bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern. Zudem beeinträchtigt eine ungeklärte Identität die sicherheitsrechtlichen Belange eines Landes. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber die Passpflicht als eine der grundlegendsten Pflichten im Ausländerrecht vorgesehen.
Wo liegt das Problem? Eine Aushöhlung der Passpflicht würde dazu führen, dass der Täuschung über das Herkunftsland eines Ausländers oder einer Ausländerin Tür und Tor geöffnet sind. Zudem würde eine Rückführung bei einer bestehenden Ausreiseverpflichtung faktisch unmöglich gemacht, genau wie im oben beschriebenen Beispiel.
Aus diesem Grund sieht der Polizeiarbeitskreis in der Vorgehensweise der Bundesregierung durchaus das Potential die Sicherheit im Land erheblich zu gefährden. „Nicht nur, dass eine Identitätsklärung auf Grund des „guten Namens“ eine unkontrollierte Einwanderung möglich machen würde, wäre die Abschiebung von Straftätern faktisch ausgeschlossen“, so Staib. „Das Herkunftsland wird immer auf ein gültiges Reisedokument pochen und somit den zur Ausreise Verpflichteten nicht aufnehmen“.
„Wir bitten die Regierung diese Planungen nicht weiter zu verfolgen und im Sinne der Inneren Sicherheit stattdessen die Mittel und Möglichkeiten zur Identitätsklärung weiter zu verstärken“, so Staib abschließend.
Rainer Staib,
Landesvorsitzender
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